Autorenkollektiv der GRH_Buchholz

Festschrift für Erich Buchholz,
zum 80. Geburtstag,
Herausgeber: Freundeskreis Erich Buchholz

Aus dem VORWORT von Prof. Dr. Ehrenfried Stelzer :
Erich Buchholz – ja, das ist ein Mann! Glück und Freude, ihm befreundet zu sein.
„Nicht die Talente, nicht das Geschick zu diesem oder jenem machen eigentlich den Mann der Tat, die Persönlichkeit ist’s, von der in solchen Fällen alles ab¬hängt. Der Charakter ruht auf der Persönlichkeit, nicht auf den Talenten. Talente können sich dem Charakter gesellen, er gesellt sich nicht zu ihnen: denn ihm ist alles entbehrlich außer er selbst“, so Goethe, in den Noten und Abhandlungen zum West-Östlichen Diwan. Das war’s ja auch, das Goethen stolz machte, als Napoleon, in seiner Begegnung mit ihm zu Erfurt, nicht etwa sagte: Was für ein Dichter!, sondern: Un homme!
Mosis hin, auf den Goethe seine Sentenz bezog, Goethe selbst, in den Augen Napoleons, her – was wir sagen wollen, ist ja nur, dass wir heute nicht nur den Hochschullehrer grüßen, den großen Juristen, sondern dass wir die Persönlichkeit meinen, den Charakter des Erich Buchholz, der da zum achten Male nullt, wie der Berliner sagt, zu dem sich seine wahrhaft reichen Talente gesellt haben.

Von Kultur und innerer Noblesse ist Erich Buchholz, ohne Attitude, ohne Pose, sachlich bis zur Trockenheit, besonnener Impetus, very british!, ein bisschen sieht er ja sogar so aus, und hat einen ausgemacht klugen Kopf und ein warmes Herz für die Armseligen und Beladenen, und er ruht in sich, da er nicht ruht zu agieren, aber eben ohne falsches Pathos, ohne laute Töne, ohne Lamento (empört Auf¬schreien, den berechtigten Wider¬stand der Bedräng¬ten, Ge¬kränk¬ten und in ihren Bürgerrechten und in ihrer Menschenwürde Verletzten, für die ein guter Anwalt da ist, bejam¬mern, das mögen andere tun, nicht selten tun es seine juristischen, seine poli¬ti¬schen Widersacher, wie auch manche, deren geistige – nein, Armut sagt man nicht mehr! Prekerität sie verleitet, sich fürs Futur zu halten, und sind doch nur Plusquamperfekt und momentane Gegenwart: Figurinen zu seiner überlegenen Belustigung und Verachtung). Glaubt er etwa gar an die brechtsche sanfte Gewalt der Vernunft, auch wenn die Um¬stän¬de nicht immer so sind, dass sie ihm Recht gäben?
Gleichviel, ob einer Töpfe macht oder Krüge, wenn er nur das Vermögen zu beidem hat. Erich Buchholz hat erst Töpfe gemacht: Schalen des Wissens für seine Studenten an der Humboldt-Universität. Nun, seit jener Zäsur, die man erst einmal die Wende nannte, Übergangs halber, nun macht er Krüge: wiederum gefüllt mit profundem Wissen. Aber er ergießt es in einem anderen Forum, dem des Gerichts, als über unser Land weit hinaus berühmter Strafverteidiger, der die Stupidität das Fürchten lehrt. Und ob Topf, ob Krug, er lehrt eben, schreibend und plädierend lehrt er und bekennt sich zu den Idealen seiner Jugend, denn ein Bekenner ist er gewesen und geblieben, was weiß Gott nicht jeder ist, der sich Professor nennen darf.
Anwalt ist er nun, das klingt gut, nimmt man es humanistisch, und ist demokratisch dazu, gibt es doch keine Ober-, Haupt- und Generalrechtsanwälte, und pikant ist ja auch die feine deut¬sche Unterscheidung, seit eh und je, dass der Rechtsanwalt: Rechtsanwalt, der Staats¬anwalt: Staatsanwalt heißt, als wenn dem Staat das Recht nicht sollte inhärent sein.
Seine Artikel in den großartigen Weißenseeer Blättern, herübergerettet aus der DDR und nun, leider, leider, passati, seine Lehrbuchbeiträge, sind von demsel¬ben Geist, der auch seinen Gerichts¬reden spricht. Geist und Gewissen, Bildung und Moral – erst beides zusammen, exemplarisch in einem wie Buchholz, verdient die Achtung der Achtbaren (und auch derer, die auf dem Wege dahin sind, auf dem argen Weg der Erkenntnis, behutsam geführt von Menschen wie E. B.). Und erst beides zusammen, Geist und Gewissen, lässt den Geist mächtig werden in der Geschichte. Dann wird das Plädoyer des Verteidigers, der Gift und Galle so mancher Widersacher, von gewissen Redaktionen bezahlter und freischaf¬fender mit dem habituellen Schaum vorm Mund, nicht scheut, über Tag und Stunde hinaus, zum J´accuse!
Eine Eloge? Ja freilich, wie denn nicht?

Die Festschriftautoren:
Prof. Dr. Jörg Arnold, RA Hans Bauer, Gudrun Benser, Prof. Dr. Horst Bischoff, RA Rolf Bossi, Dr. Karli Coburger, RA Ralph Dobrawa, Prof. Dr. Heinrich Fink, Erich Gaida , Raoul Gefroi, Werner Großmann, Dr. Gregor Gysi, Dr. Harri Harrland, Prof. Dr. Willi Hellmann, Dr. Günter Herzog, Prof. Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Hans-Joachim Heusinger, Eleonore Heyer, Prof. Dr. Detlef Joseph, Dr. Ursula Joseph, Dr. Hans Kaiser, Herbert Kelle, Prof. Dr. Horst Kellner, Gerda Klabuhn, Prof. Dr. Eckbert Klüsener, Egon Krenz , Prof. Dr. Julius Leymann, Prof. Dr. Ekkehard Lieberam, Dr. Hans Modrow, Dr. Hans-Herbert Nehmer, Dr. Manfred Pritzens, Prof. Dr. Siegfried Prokop, Jürgen Reents, Prof. Dr. Wolfgang Richter, Christa Roehl / Dr. Ulrich Roehl, Dr. Günther Sarge, Prof. Dr. Gregor Schirmer, Dr. Günter Seidel, Dr. Klaus Steiniger, Prof. Dr. Ehrenfried Stelzer, RA Jürgen Strahl, Prof. Dr. Hans Weber, RA Dr. Friedrich Wolff, RA Dr. Heinz-Peter Zierholz.

Kai Homilius Verlag

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