Grundgesetz “völkerrechtlich bedenklich” und “von Westmächten oktroyiert” – Ex-Staatsanwalt (Teil 1)

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Hans Bauer, ehemaliger stellvertretende Generalstaatsanwalt der DDR, sprach im Interview mit RT Deutsch über Verfassungsrecht. Im ersten Teil liefert er eine kritische Einschätzung zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und des Rechtsstaats.

Hans Bauer war ab dem Jahr 1966 als Staatsanwalt in der Deutschen Demokratischen Republik tätig. Er diente auf den verschiedenen Ebenen der staatlichen Strukturen der DDR. Im Umbruchsjahr 1989 wurde er zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt ernannt. Während seiner Dienstzeit als Staatsanwalt war er ein Jahr im Außenministerium abgeordnet. Dort arbeitete er an Menschenrechtsfragen. Später, in den 1980er Jahren, wirkte er über mehrere Jahre als Berater in der Volksdemokratischen Republik Jemen. Dort half er, die südjemenitische Staatsanwaltschaft aufzubauen.

Sein Spezialgebiet ist die Kriminalitätsforschung, insbesondere die Kriminalitätsvorbeugung. Im Frühling des Jahres 1991 wurde er dann arbeitslos. Nach der Übernahme des DDR-Gebiets durch die BRD erhielt er im Jahr 1992 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und ist seitdem als Anwalt tätig. Im Jahr 1993 wirkte er führend bei der Gründung der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung mit, die sich um Solidarität mit den nach 1990 von der westdeutschen Justiz verfolgten DDR-Vertretern bemüht, und ist seit 2005 deren Vorsitzender.

Das Gespräch führte Hasan Posdnjakow.

Unter welchen Bedingungen ist das Grundgesetz entstanden? Hat das Volk bei der Erarbeitung dieser Verfassung eine Rolle gespielt?

Das Volk hat eigentlich gar keine Rolle gespielt. Das Grundgesetz war praktisch ein Auftrag von den drei Westalliierten, die auch Vorgaben machten. Dann wurde ein Rat eingesetzt, der einen Entwurf erarbeitete. Es gab Expertenkommissionen zu den einzelnen Artikeln. Nachdem der Gesamtentwurf vorlag, stimmte der Parlamentarische Rat darüber ab. Das Alles dauerte zirka ein Dreivierteljahr. Bei der Abstimmung gab es nicht nur die zwei Gegenstimmen der Kommunisten, aus unterschiedlichen Gründen. Danach wurde der Entwurf in die Länderparlamente delegiert und dort abgestimmt. Aber es erfolgte keine Diskussion im Volk, etwa zu den Fragen, was in das Grundgesetz aufgenommen wird, womit man sich auseinandersetzen muss, was positive und negative Aspekte sind. Das Grundgesetzt wurde im Prinzip nach Vorgabe der drei Westalliierten in einem kleinen Expertenkreis ausgearbeitet und von den Ländern abgestimmt.

Dazu muss man sagen, dass es ja nur eine provisorische Verfassung war. Deswegen nannte man sie auch Grundgesetz. Das geschah auch vor dem Hintergrund, dass man die Einheit Deutschlands anstrebte. Die Verfassung der DDR, die im Oktober 1949 angenommen wurde, war auch provisorisch, auch unter dem Gesichtspunkt der Einheit Deutschlands. Insoweit hatten beide Verfassungen den Hintergedanken, die Einheit Deutschlands herzustellen.

Der entscheidende Unterschied war, dass im Grundgesetz die Einheit Deutschlands unter dem Gesichtspunkt gefasst wurde, auch noch die “Ostgebiete” zu bekommen, also Deutschland in den Grenzen von 1937 und insbesondere die Sowjetische Besatzungszone. Daher wollte man noch nichts Endgültiges schaffen.

Die Verfassung der DDR, die ja auch die Einheit Deutschlands vorsah, sollte in ganz Deutschland diskutiert werden. Wie bekannt ist, wurden mehrere Vorschläge unterbreitet, wie eine Diskussion zur Einheit Deutschlands in ganz Deutschland in Gang gebracht werden könnte. Der letzte Vorschlag war Stalins berühmte Note im Jahr 1952. Diese vorgesehene Diskussion im ganzen Volk war für das Grundgesetz gar nicht angedacht. Zumindest zu dieser Zeit hatte ja der Bundeskanzler der BRD, Konrad Adenauer, den Gedanken, dass man den Osten militärisch “befreien” könnte. Insofern gab es völlig unterschiedliche Voraussetzungen unter dem Gesichtspunkt der Einheit Deutschlands.

Das Grundgesetz der BRD ist nicht nur nicht mit der Bevölkerung zustande gekommen und von den Westmächten oktroyiert worden, sondern ist genau genommen auch gegen das Potsdamer Abkommen zustande gekommen und daher völkerrechtlich bedenklich. Im Potsdamer Abkommen wurde festgelegt für ganz Deutschland: Entwicklung der Demokratie, Antifaschismus (vor allem Antinazismus), Enteignungen der Großkonzerne, die am Krieg verdient hatten und so weiter. Das alles findet sich im Grundgesetz nicht wieder. Schon darin zeigt sich, dass dieses Grundgesetz nicht antifaschistisch-demokratisch zustande kam, aber auch nicht in Übereinstimmung mit dem geltenden Völkerrecht.

Wie positionierte sich die KPD zu dem Entwurf des Grundgesetzes?

Dazu gibt es eine ganze Menge Literatur. Bekannt ist insbesondere, dass die KPD grundsätzlich gegen das Grundgesetz war. Die zwei KPD-Vertreter im Parlamentarischen Rat haben das Grundgesetz auch in den Gremien nicht befördert. Max Reimann (KPD-Vorsitzender) hat viele der Sitzungen dann gar nicht mehr besucht. Andererseits war die KPD nur mit zwei Vertretern dort anwesend. Während der Ausarbeitung wurde Reimann auch kurzzeitig inhaftiert. Nach der Abstimmung des Grundgesetzes erklärte Reimann dann, dass die KPD zwar dem Grundgesetz nicht zugestimmt habe, aber die Erste sein werde, die es verteidigen müsse. Das, was in den ersten Jahren nach Annahme des Grundgesetzes geschah, verstieß schon gegen das Grundgesetz, wenn man es genau nimmt. Und heute erst recht.

Die Bedenken der KPD gegen das Grundgesetz bestanden hauptsächlich darin, dass es nicht in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und undemokratisch war sowie auf die Spaltung Deutschlands hinauslief. Im Prinzip hat sich diese Einschätzung bestätigt, vor allem, was die Verteidigung des Grundgesetzes angeht.

Wie ist das Grundgesetz anhand der Kriterien eines Rechtsstaates zu bewerten?

Was ist ein Rechtsstaat? Das klingt erst einmal gut und ist in aller Munde. Es gibt keine wissenschaftliche Definition dazu, zum Unrechtsstaat schon gar nicht. Aber das Grundgesetz formuliert etwas, was in deutschen Verfassungen schon seit Jahrzehnten stand: allgemein Menschliches. Von “die Würde des Menschen ist unantastbar” bis hin zu allgemeinen Regelungen, die die grundlegenden Bürger- und Menschenrechte betreffen. Das ist in etwa wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Solch eine Erklärung war zu dieser Zeit ein gewaltiger Fortschritt. Schon damals stimmten aber die Sowjetunion und andere der Erklärung nicht zu, aber nicht, weil sie dagegen waren, sondern ganz einfach deshalb, weil es sehr allgemein gehalten und nicht greifbar war sowie auch zu wenig das Selbstbestimmungsrecht der Völker beinhaltete.

Das, was im Grundgesetz an grundlegenden Menschen- und Bürgerrechten steht, ist im Wesentlichen so allgemein gehalten, dass es nicht greifbar ist und man alles damit machen kann. Das wird dann als Rechtsstaat bezeichnet, aber der wichtigste Aspekt eines Rechtsstaats ist, dass die gesamten gesellschaftlichen Verhältnisse rechtlich geregelt sind. Alles was geschieht, muss irgendwo in einer Norm, in einem Gesetz enthalten sein. Es muss alles rechtlich exakt geregelt sein, wie sich der Mensch wann, wo und wie verhalten soll oder nicht verhalten soll. Und er soll sich (auch gegen den Staat) wehren können, wenn er meint, dass seine Rechte verletzt wurden. Eigentlich ist das als Rechtsstaat zu verstehen.

Es bedeutet aber noch nicht, dass das, was in den Gesetzen enthalten ist, besonders menschen- oder bürgerfreundlich ist, oder dass man aus dem, was im Recht, in den Normen des Grundgesetzes steht, Ansprüche geltend machen kann. Arbeit zum Beispiel. Jeder muss arbeiten, um zu existieren. Das ist sehr wichtig, jedoch steht dazu überhaupt nichts. So auch die sozialen Rechte. Insofern fehlen ganz entscheidende Punkte im Grundgesetz, wenn man schon vom Rechtsstaat spricht, wenn man vom Inhalt den Rechtsstaat verstehen will. Da kann auch der bürgerliche Rechtsstaat ein Staat sein, der kein Recht oder gar Unrecht bietet. Das ist nicht formuliert. Das steht ja nicht drin, dass man keine Arbeit bekommt. So gesehen ist der Begriff Rechtsstaat schon problematisch. Die Diskussion muss also tiefer gehen. Was die DDR angeht: Wir wollten kein bürgerlicher Rechtsstaat werden. Wenn, dann ein sozialistischer Rechtsstaat, in dem Inhalt mit Form übereinstimmt.

Erschienen bei RT Deutsch am 26.01.2019