Wahrheit und Versöhnung ?

Zum Umgang mit der DDR-Geschichte                                           

Vorwort

Neue und ungewohnte Töne waren in der Bundestagsdebatte am 27.09.2018 zu vernehmen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Christian Hirte, schätzte ein: „Differenzen, die wir in ganz Europa wahrnehmen, ziehen sich ein Stück weit auch durch unser Land. Nicht alles können wir dabei mit 40 Jahren SED-Diktatur erklären, sondern hier wirken die Erfahrungen der 90er Jahre noch immer nach. Nicht alles, was in dieser Zeit geschah, war segensreich.“

Der Ostbeauftragte der SPD und sächsische SPD-Vorsitzende Martin Dulig stellte fest: “Die Nachwendezeit ist vorbei, Ihre Aufarbeitung beginnt aber erst jetzt. Es war ein zentraler Fehler, über die damaligen Umbrüche, die Kränkungen und die Ungerechtigkeiten nicht öffentlich zu debattieren. Es wird Zeit, über die Form und Fehler des Systemwandels zu sprechen, der damals unter marktradikalen Vorzeichen ablief. Ich habe daher vorgeschlagen, eine gesamtdeutsche Wahrheits- und Versöhnungskommission einzusetzen.“ (Vgl. „Das Parlament“ Nr. 40-41 vom 01. Oktober 2018 – Debattendokumentation)

Auch ein Insider der Aufarbeitungsindustrie, BStU-Mitarbeiter und Bewerber für einen freiwerdenden Posten in Berlin-Hohenschönhausen, Ilko-Sascha Kowalczuk, meldete sich in der Süddeutschen Zeitung zu Wort. Er führte u.a. aus: „Diese Geschichte von Leid, Opfern, Unterdrückung und Widerstand erreichte die Gesellschaft nicht, es war nicht ihre Geschichte, noch schlimmer: Es wurde nicht ihre Geschichte… Aufarbeitung muss den Menschen gerecht werden, nicht den Aufarbeitern. Die DDR-Aufarbeitung sollte nun, fast dreißig Jahre nach dem Mauerfall, beginnen, die ganze Palette der DDR-Gesellschaft und die Transformationsgeschichte verknüpft zu erzählen. In dieser Aufarbeitung müssen alle Erfahrungsräume Platz finden“ (SZ vom 22. 10. 2018).

Solche Einsichten kommen nicht von ungefähr. Sie sind nur vor dem Hintergrund des sichtbaren Vertrauensverlustes der Regierungsparteien, der sich vertiefenden Spaltung der Gesellschaft und des unaufhaltsamen Vormarsches rechtspopulistischer Kräfte – besonders in Ostdeutschland – zu erklären. Ob es sich dabei um Beschwichtigungsversuche, politisches Taktieren oder gar um einen Neuanfang bei der Betrachtung der Geschichte der DDR handelt, wird sich zeigen, z.B. auch daran, ob der angedachte Kulturwandel in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen neben der Vermeidung sexueller Übergriffe auch dazu führt, wenigstens ein Minimum an Seriosität herzustellen und auf offenkundige Lügen, Verleumdungen und einen öffentlichen Pranger für ehemalige Angehörige des MfS zu verzichten.

Auf den Prüfstand gehört aber zweifellos eine Behörde, die seit 1990 weit mehr als zwei Milliarden Euro an Steuergeldern (mehr als das 80-fache der Ausgaben für die „Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen“) verschlungen hat, die Behörde des Bundesbeauftragten für die „Stasi-Unterlagen“.

Die GRH hat 21 Fragen zu Sinn, Aufgaben und zur Zukunft dieser Einrichtung formuliert, die zugleich grundsätzliche Fragen des künftigen Umgangs mit der DDR-Geschichte sind. Diese Fragen, wie auch das entsprechende Anschreiben nachfolgend dokumentiert, wurden am 21.06.2018 an den Leiter dieser Behörde, Roland Jahn, und als Kopien der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, der Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Katrin Budde, den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Stephan Brandner, und den Wissenschaftlichen Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat, Prof. Dr. Klaus Schröder, zugesandt.

Am 19.10.2018 fand ein Gespräch statt, zu dem Roland Jahn eingeladen hatte und an dem Hans Bauer, Dr. Reinhard Grimmer, Karl Rehbaum und Wolfgang Schmidt teilnahmen. Allein, dass dieses Gespräch überhaupt stattfand, ist eine kleine Sensation, hatten doch die Vorgänger von Roland Jahn solche Gespräche stets abgelehnt und Angehörigen des MfS jegliche Berechtigung abgesprochen, als Zeitzeugen an der Aufarbeitung der Geschichte der DDR und des MfS teilzunehmen.

Niemand konnte erwarten, dass es in diesem Gespräch zu einer ideologischen Verbrüderung zwischen den Gesprächspartnern kommen könnte. Fundamentale Gegensätze wurden nicht geleugnet. Trotzdem waren in dem etwa einstündigen Gespräch, welches sachlich und offen geführt wurde, auf die uns vor allem bewegende Frage, wie lange noch die BStU die “Aufarbeitung” in der bekannten Art fortsetzen will, von Roland Jahn überraschende Einschätzungen und Feststellungen zu vernehmen.

Angesichts der Spaltung der Gesellschaft und des wachsenden Einflusses rechtsextremistischer Tendenzen sei ein politischer Diskurs notwendig, an dem sich auch die ehemaligen Angehörigen des MfS beteiligen sollten. Diese Beteiligung sollte nicht an demütigende Bedingungen geknüpft werden. Es sei besser von Verantwortung als von Schuld zu sprechen. Sicher wäre niemand Mitarbeiter des MfS geworden, weil er Menschen quälen wollte. Das „Täter-Opfer-Klischee“ sei für das Geschichtsverständnis ungeeignet. Notwendig sei der Respekt vor den Biografien der Menschen. Auch müsse die Geschichte in der Wechselwirkung der Aktionen der beiden deutschen Staaten verstanden werden.

Erwartungsgemäß wurden die aufgeworfenen 21 Fragen nicht beantwortet und eine Beantwortung auch nicht in Aussicht gestellt. Mit dieser Publikation machen wir sie nunmehr öffentlich.

Ebenfalls veröffentlichen wir einen Brief an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Prof. Monika Grütters, in dem zum angestrebten Kulturwandel in der Gedenkstättenarbeit Stellung genommen wird.

Wir sehen mit diesen Initiativen einen Beitrag, 28 Jahre nach dem Ende der DDR endlich zu einem sachlichen und vernünftigen Umgang mit der DDR-Geschichte zu kommen und die Ausgrenzung großer Gruppen der DDR-Bevölkerung in der heutigen Gesellschaft zu überwinden.

      Hans Bauer                                                  Dr. Reinhard Grimmer
Karl Rehbaum                                              Wolfgang Schmidt

Berlin, im November 2018

 

Zu den Fragen…

Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V.
Der Vorsitzende

Bundesbeauftragten
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Herrn Roland Jahn
Karl-Liebknecht-Straße 31/33
10178 Berlin

Berlin, den 21. Juni 2018

Sehr geehrter Herr Jahn,

als Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung e.V. (GRH) vertreten wir jenen Teil der Bevölkerung Deutschlands, der seit Herstellung der staatlichen Einheit ausgegrenzt, diffamiert, sozial abgestraft und diskriminiert wird. Es sind Menschen, die für die DDR Verantwortung getragen haben und denen insbesondere eine Zusammenarbeit in und mit dem Ministerium für Staatssicherheit zur Last gelegt wird. Ihre Lebensleistungen werden verunglimpft, demokratische Gesinnung wird ihnen abgesprochen, berufliche und politische Karrieren werden verhindert.
An diesem seit einem Vierteljahrhundert andauernden Zustand hat Ihre Behörde entscheidenden Anteil. Als Instrument dafür dienen die Unterlagen des MfS. Mit ihrer Nutzung soll die DDR vor allem durch Dämonisierung des MfS delegitimiert werden.

Solche Erwartungen haben sich allerdings nicht erfüllt. Große Teile der Bevölkerung Ostdeutschlands erinnern sich vor allem an die Friedenspolitik, den konsequenten Antifaschismus und die sozialen Errungenschaften der DDR.
Auch als Institution der politischen Bildung und als Einrichtung der Forschung hat sich Ihre Behörde als untauglich erwiesen. Wesentliche Prinzipien der Auswertung der Unterlagen, wie gründliche Recherche, Sorgfaltspflichten, Angemessenheit, Neutralität und Vollständigkeit werden vernachlässigt; ebenso relevante Zusammenhänge ausgeblendet.

Das gegenwärtig offensichtliche Bemühen, die Fixierung auf das MfS zu relativieren und sich stärker auf Staat, SED und DDR-Alltag für die Anti-DDR-Hetze zu fokussieren, wird die Konflikte in der Gesellschaft verstärken und die Spaltung weiter vertiefen.
Die politisch Verantwortlichen müssen entscheiden, ob sie den Weg der Spaltung und des Unfriedens in Deutschland fortsetzen wollen.

Wir meinen jedenfalls, dass es dringend geboten ist, neue Wege in der Bewertung und Bewältigung der Vergangenheit beider deutscher Staaten zu gehen.

Wir haben uns deshalb erlaubt, 21 Fragen zur Arbeit der BStU und darüber hinaus zu formulieren. Die als Anlage beigefügten Fragen sollen bei Verantwortlichen und in der Öffentlichkeit zum Nachdenken anregen.

Für eine Positionierung zu den aufgeworfenen Fragen wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Bauer

PS: Diesen Brief mit den Fragen haben wir zur Kenntnis übersandt an

die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters;

die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Katrin Budde;

den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Stephan Brandner;

den Wissenschaftlichen Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat, Prof. Dr. Klaus Schröder.

 

Frageliste:

„Dem guten Frager ist schon halb geantwortet.“
(Friedrich Nietzsche)

Frage 1:

Ältere Mitglieder der GRH erinnern sich an ein vom Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung veröffentlichtes Bulletin (Nr. 169) mit dem Titel „Memorandum der Bundesregierung – vom 2. September 1956 – zur Frage der Wiederherstellung der deutschen Einheit“.

Das Memorandum war am 7. September 1956 von den BRD-Botschaftern in Moskau, Washington, Paris und London per Note an die jeweiligen Außenminister übergeben worden. Das Bulletin war zudem in einer komplizierten Phase des „Kalten Krieges“ (Lage in Polen und Ungarn) mit bemerkenswertem medialem Aufwand verbreitet worden. Nach einer ausführlichen Schilderung der damaligen Vorstellungen der Bundesregierung unter Dr. Konrad Adenauer heißt es in diesem Memorandum:

„14. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass freie Wahlen in ganz Deutschland, wie sie auch immer ausfallen mögen, nur den Sinn haben dürfen, das deutsche Volk zu einen und nicht zu entzweien. Die Errichtung eines neuen Regierungssystems darf daher in keinem Teile Deutschlands zu einer politischen Verfolgung der Anhänger des alten Systems führen. Aus diesem Grunde sollte nach Auffassung der Bundesregierung dafür Sorge getragen werden, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands niemand wegen seiner politischen Gesinnung oder nur weil er in Behörden oder politischen Organisationen eines Teils Deutschlands tätig gewesen ist, verfolgt werden.“

Herr Bundesbeauftragter, Sie und die von Ihnen geleitete Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) sind heute als staatliche Institution der BRD für diese Fragen maßgeblich mit zuständig. Wie denken Sie heute über diese damalige Haltung der Bundesregierung? Ist sie heute, nach mehr als einem Vierteljahrhundert der „Wiedervereinigung Deutschlands“, nicht aktueller denn je?

Frage 2:

Die Behörde des Bundesbeauftragten begann ihre Tätigkeit mit 52 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Berliner Zentrale und den 14 Außenstellen der damals noch bestehenden Bezirks-Hauptstädte der DDR. Die Behörde entwickelte sich bis Mitte der 90er Jahre zum zentralen BRD-Staatsorgan für die „Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen“ mit bis zu 3200 Beschäftigten und beschäftigte Ende 2016 immer noch 1.600 Mitarbeiter.

Die erst 1958 – also 13 Jahre nach der Zerschlagung des faschistischen deutschen Staates durch die Alliierten – in der Alt-BRD gebildete „Zentralstelle für die Aufklärung von NS- Verbrechen“ in Ludwigsburg begann ihre Arbeit mit 600 Ermittlungsverfahren und hatte zu Zeiten der größten Arbeitsbelastung im Zeitraum 1967 – 1971 ganze 121 Mitarbeiter und Beschäftigte. 2013 waren es noch 19.
Während das faschistische Deutschland Raub- und Eroberungskriege führte und unzählige Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Millionen Opfern zu verantworten hat, Konzentrations- und Vernichtungslager unterhielt und vom Nürnberger Tribunal völkerrechtlich verurteilt wurde, war die DDR ein geachtetes Mitglied der UNO mit einer aktiven auf die Erhaltung des Friedens gerichteten Politik. Ihre Repräsentanten waren ausgewiesene Antifaschisten.
Für die BStU mussten die Steuerzahler bisher 2,5 Milliarden Euro aufbringen. Noch heute beschäftigt die BStU zehn Mal mehr Mitarbeiter als die Ludwigsburger Behörde in ihren Spitzenzeiten.

Wie erklären Sie der Öffentlichkeit die Tatsache, dass die BStU innerhalb von nur vier Monaten ebenso viele Steuergelder in Anspruch nimmt, wie die Ludwigsburger Zentrale Stelle für die Aufklärung der NS-Verbrechen in den 31 Jahren von 1958 -1989?

Frage 3:

Die Gleichsetzung der „beiden deutschen Diktaturen“ gehört zu den gebetsmühlenartig wiederholten Prämissen öffentlicher Präsentationen der BStU und gipfelt in Versuchen, die DDR, in der im Gegensatz zum faschistischen Regime keine Menschheitsverbrechen begangen wurden, sogar als den schlimmeren Abschnitt der deutschen Geschichte zu charakterisieren. So wird im 7. Tätigkeitsbericht der BStU verkündet [in Klammern Übersetzung ins Deutsche]:
„Im Nationalsozialismus hat es eine so elaborierte, institutionell derart verfeinerte und verfestigte Durchherrschung der Gesellschaft, einen solchen sozial-technischen Arkanbereich [Geheimbereich], wie wir ihn nach dem Untergang des Staatssozialismus vorfanden, nicht gegeben (wenn wir von der höchstarbeitsteiligen Vorbereitung und Durchführung des Judenmordes einmal absehen). In diesem Sinne war das Dritte Reich gar keine avancierte [hochrangige] sondern eine atavistische [überholte, primitive] Diktatur.“

Glauben Sie ernsthaft, dass die Bilder zerbombter Städte, der Leichenberge und der ausgemergelten Häftlinge faschistischer Konzentrations- und Vernichtungslager, der Erschießungskommandos der SS, der Verbrechen von Lidice und Ouradour, der nach medizinischen Versuchen in Hamburg erhängten Kinder u.v.a.m. auf Dauer durch Bilder vom Arbeitszimmer Erich Mielkes oder von Untersuchungshaft-Zellen in Hohenschönhausen verdeckt werden können?

Frage 4:

Hauptanliegen der BStU war und ist die Aufdeckung der „Verbrechen der SED-Diktatur“. Die Ergebnisse der juristischen Strafverfolgung ehemaliger MfS-Mitarbeiter nach 1990 sind jedoch derart lächerlich, dass die Bundesregierung sich weigert, genaue Zahlen zu veröffentlichen, um die „Opfer“ nicht zu enttäuschen.

Welche und wie viele Verbrechen (d. h. Verbrechen im strafrechtlichen Sinne, keine moralisierenden Anschuldigungen) wurden auf der Basis der hinterlassenen Akten des MfS aufgedeckt? Konnte die BStU Beweise für angebliche Folter und Mord seitens der MfS-Mitarbeiter vorlegen?

Frage 5:

Nach unserer Kenntnis hat das MfS Sachverhalte geprüft und zu Personen ermittelt, bei denen es erste Verdachtshinweise auf Verletzung von Tatbeständen des Strafgesetzbuches der DDR gab, die in die Zuständigkeit des MfS fielen.

Die Diensteinheiten des MfS hatten sich vor der Entscheidung über eine vorläufige Festnahme bzw. Verhaftung die zugrundeliegende Tatbestandsverletzung des StGB der DDR vom Untersuchungsorgan des MfS (zentral im Ministerium HA IX, in den Bezirken Abt., IX des MfS) mit der Vorlage eines Abschlussberichtes bestätigen zu lassen. Das Untersuchungsorgan wiederum musste sich von der zuständigen Staatsanwaltschaft eine analoge Bestätigung für Maßnahmen wie Zuführung zur Untersuchung/Verhaftung, Hausdurchsuchung u. ä. einholen.

In den Publikationen der BStU wird der Eindruck erweckt, als habe das MfS nur Oppositionelle, Regimegegner und Andersdenkende verfolgt und dabei außerhalb jeglicher Gesetzlichkeit gestanden. Wie das von der BStU herausgegebene Handbuch zur Hauptabteilung Untersuchung des MfS zeigt, sind die tatsächlichen Verhältnisse (so auch die Zahlen der Inhaftierten und die Gründe der Inhaftierung) genauestens bekannt.

Warum erfolgen keine Richtigstellungen und Differenzierungen zu den oftmals unsachlichen und verleumderischen Anwürfen gegen das MfS?

Frage 6:

Wenn in den Medien etwas als besonders gemein, hinterhältig, verrucht oder widerwärtig charakterisiert werden soll, ist nicht selten von „Stasi-Methoden“ die Rede. Die BStU verfügt über nahezu alle Richtlinien, Dienstanweisungen, Berichte über Arbeitsergebnisse und selbst Lehrmaterialien des MfS, in denen Aufgaben, Ergebnisse und Methoden seiner Arbeit umfassend dargestellt sind. Sie sind also über die Methoden des MfS bestens informiert.

Welche Methoden der Geheimdienstarbeit wurden vom MfS angewandt, die nicht auch von Geheimdiensten der westlichen „Demokratien“ bis heute praktiziert werden?
Hat das MfS beispielsweise solche Methoden der heutigen Geheimdienste angewandt, wie

Vorbereitung und Unterstützung von Aggressionskriegen;

Inszenierung politischer Umstürze;

Politische Auftragsmorde;

Menschenrechtswidrige Verhörmethoden, wie waterboarding, Einsatz von Lügendetektoren, sog. Wahrheitsdrogen, Verhöre unter Hypnose u. ä.;

Wirtschaftssabotage, Arbeit mit agents provocateurs bzw. Aufforderung zu Straftaten?

Frage 7:

Herr Bundesbeauftragter,
in Ihrer Vorstellung des 13. Tätigkeitsberichtes (TB) auf der Bundespressekonferenz am 21. März 2017 setzten Sie sich mit Nachdruck ein
für die dauerhafte Erhaltung eines eigenständigen „Stasi-Unterlagen-Archivs“ (27 Jahre nach dem „Einigungsvertrag“)

für dauerhafte persönliche Akteneinsichten,

für die Aufhebung der Fristen für die Rehabilitierung von „Opfern“ und vor allem

für den weiteren Erhalt der Möglichkeiten der allseitigen Überprüfung von Personen hinsichtlich Kontakten bzw. Tätigkeiten für das MfS, einem legitimen Staatsorgan der DDR.

Wer sind in Ihren Augen alles „Opfer“? Auch jene, die als Spione, Saboteure, Diversanten, Terroristen, „Fluchthelfer“, Nazi- und Kriegsverbrecher u. a. nach Straftatbeständen des DDR-Strafrechts (das jedem internationalem Vergleich, bes. auch westlicher Staaten, wie z. B. Frankreich, standhielt) durch DDR-Gerichte verurteilt wurden?

Frage 8:

Seit Jahr und Tag überschüttet Ihre Behörde die Öffentlichkeit mit einem Schwall von Antragszahlen („Millionen haben ihre Akte gelesen“), die nicht konkret unterlegt werden und letztlich nichts besagen.

Im 13. Tätigkeitsbericht des BStU für die Jahre 2015/2016 wird erstmals eine Zahl genannt, wie viele Antragsteller ihre Akte persönlich eingesehen haben. Das sind weniger als 5 % der Antragsteller. Ausgeblendet werden hunderttausende Fälle, in denen überhaupt keine Akte vorlag. Bei der Masse des vorgefundenen Materials dürfte es sich um Ergebnisse von Sicherheitsüberprüfungen handeln, für die das MfS staatsrechtlich zuständig war und die zu ca. 94 % positiv entschieden wurden.
Die Angaben zum Umfang der Akten des MfS wurden seitens der BStU schon mehrfach korrigiert. Der aktuelle Tätigkeitsbericht geht von 111 km Schriftgut aus.

In diesem Schriftgut sind jedoch neben dokumentierten Sicherheitsüberprüfungen überwiegend Akten enthalten, die für die Verteufelung des MfS ungeeignet sind, wie die Personalakten der Mitarbeiter und IM, die Unterlagen der rückwärtigen Dienste, das Nazi-Archiv, andere Dokumente des inneren Dienstbetriebes usw. usf.

Wann endlich liefern Sie eine aussagefähige und ehrliche Analyse zu den Zahlen der Antragsteller und zum Anteil sog. Opferakten am Aktenbestand des MfS?

Frage 9:

Die Rekonstruktion zerrissener MfS-Akten mittels Computertechnik wurde vorerst gestoppt, da leistungsfähige Scanner nicht zur Verfügung stehen und der finanzielle Aufwand unverhältnismäßig hoch ist. Unabhängig davon wurden und werden Papierschnipsel seit mehr als zwei Jahrzehnten manuell zusammengesetzt.

Worin bestehen die Ergebnisse dieser Puzzle-Arbeit? Wurden über die Zusammenfügung einzelner IM-Akten hinausgehende grundsätzlich neue Erkenntnisse über die Arbeit des MfS gewonnen, die den immensen Aufwand rechtfertigen?

Frage10:

Die BStU erhebt den Vorwurf, das MfS habe Nazi- und Kriegsverbrecher geschont. Umfangreiche Bestände des Nazi-Archivs des MfS wurden von der BStU übernommen.

Wer von den seitens des MfS angeblich geschonten Nazi- und Kriegsverbrecher wurde nach 1990 vor Gericht gestellt?

Frage 11:

Prof. Dr. Hansjörg Geiger (ehemals Direktor der BStU und danach Präsident des Bundesverfassungsschutzes und des BND) hat 2015 in einer Stellungnahme angemerkt:
„Mehr als 25 Jahre nach dem Ende des MfS kann für die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der wie auch immer von den Stasi-Akten Betroffenen nicht mehr von einer Sondersituation ausgegangen werden aus der heraus den Betroffenen diesbezüglich noch weiterhin besondere Einschränkungen auferlegt werden könnten.“ Er verwies dabei auf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) und die europäische Rechtsprechung.

Auch sog. Bürgerrechtler gingen 1990 davon aus, dass nur für eine „Übergangszeit“ gelten sollte, dass „eine nachweisliche und bewusste Verstrickung mit dem Apparat der Staatssicherheit“ dazu führt, Personen „in Vertrauensstellungen im Rechts- und Gesundheitswesen, im politischen, pädagogischen und kirchlichen Bereich sowie für Führungspositionen in anderen Sektoren“ als „ungeeignet“ zu erklären.

Nach mehr als 25 Jahren ist eine „Übergangszeit“ doch wohl längst abgelaufen.

In diesem Zeitraum sind alle Straftaten außer Völkermord und Mord verjährt und die meisten Straftaten bereits aus dem Strafregister getilgt. Nicht-Straftaten, wie die Zugehörigkeit zum MfS, eine IM-Tätigkeit oder deren Verschweigen nach 1990 werden mit Material der BStU aber noch heute eingesetzt, um persönliche Existenzen zu vernichten und Personen, die keinerlei Straftaten begangen haben, öffentlich anzuprangern und zu diskreditieren.

Wann ist mit einem Ende dieser Hexenjagd und der Herstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse zu rechnen?

Frage 12:

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom Juni 2016 zur dauerhaften Nutzung der Stasi-Unterlagen ist auch ein Auftrag zur Einleitung des Transformationsprozesses der Stasi-Unterlagen-Behörde ausgesprochen worden. Zur Transformation gehört u.a., dass Sie als Bundesbeauftragter zusammen mit dem Bundesarchiv „ein gemeinsames, belastbares Konzept für die dauerhafte Sicherung der Stasiakten durch eine Überführung des Stasiunterlagenarchivs in das Bundesarchiv“ vorbereiten sollen.

Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher zur Realisierung dieses Transformationsprozesses eingeleitet und ist damit zu rechnen, dass dieser in absehbarer Zeit abgeschlossen werden kann?

Frage 13:

Der Kalte Krieg als Merkmal der Systemauseinandersetzung zwischen Kapitalismus und Sozialismus wurde bekanntlich von beiden Seiten geführt, war von Aktion und Reaktion und gegenseitiger Beeinflussung geprägt. Die Darstellungen der BStU blenden den Anteil der westlichen Seite fast völlig aus und halten MfS-Dokumente zu den westlichen Diensten weiter unter Verschluss, so dass der Eindruck von Schattenboxen entsteht und einer der beiden Fighter unsichtbar bleibt.

Dokumentiert sind westliche Anwerbungsversuche mit Mitteln der Erpressung und Bestechung, aber auch die Versagung von Unterstützung von Agenten nach deren Inhaftierung durch das MfS bzw. Verurteilung durch DDR-Gerichte.

Völlig ausgeblendet wird, dass zahlreiche DDR- und Bundesbürger von den westlichen und westdeutschen Geheimdiensten überwacht, ausgespäht und bespitzelt wurden und auch heute noch werden. Besonders offensichtlich wurde das bei der jüngsten gerichtlichen Auseinandersetzung um die Freigabe von Geheimdienstunterlagen der BRD-Geheimdienste über den ehemaligen Ministerpräsidenten der DDR und Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Dr. Hans Modrow.

Ist damit zu rechnen, dass die umfangreichen Unterlagen des MfS zum Wirken westlicher Geheimdienste und anderer subversiver Organisationen gegen die DDR – soweit sie nicht schon längst in deren Hände gelangt sind – für eine objektive und sachliche Geschichtsschreibung erschlossen werden?
Wann ist mit einer Öffnung der Archive der bundesdeutschen Geheimdienste zu rechnen und werden dann Bürger die sie betreffenden Unterlagen nach gleichen Regeln einsehen können, wie die Unterlagen des MfS?

Frage 14

In der 18. Wahlperiode hat die Fraktion der Partei Die LINKE zwei Anfragen an die Bundesregierung zur Tätigkeit westdeutscher Nachrichtendienste gestellt:

Zur Beobachtung von Funktionsträgern und sonstigen Bürgern der DDR und zur Beobachtung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Massenorganisationen der BRD aufgrund von Kontakten in die DDR. Die Bundesregierung hat in 2015 in zwei Drucksachen darauf geantwortet (Drucksachen DS 18/3773 und DS 18/4779).

Die Antworten lassen viele Fragen offen. Allerdings äußert sich die Bundesregierung in der Drucksache DS 18/3773, Punkt 3, wie folgt:
„Die Bundesregierung sieht in den Aktivitäten der bundesdeutschen Nachrichtendienste gegenüber der ehemaligen DDR ebenfalls ein wichtiges Element in der Geschichte des Kalten Krieges, das der wissenschaftlichen Erforschung bedarf. Die Bundesregierung sieht es aber nicht als ihre Aufgabe an, diesen Aspekt der Geschichte zu erforschen. Das bleibt der Wissenschaft vorbehalten. Grundlage dieser Forschungen müssen allerdings die Unterlagen der betreffenden Behörden sein, wie das ja auch für die Erforschung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Fall ist. … Die Bundesregierung ist auch weiterhin bereit, entsprechende Forschungsvorhaben zur Aufarbeitung von Aktivitäten der bundesdeutschen Nachrichtendienste gegenüber der ehemaligen DDR nach Kräften zu unterstützen.“

Wie stehen Sie zu der Feststellung der Bundesregierung, dass die Forschungen zu den bundesdeutschen Nachrichtendiensten wie die Forschungen zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS) erfolgen müssen? Sehen Sie sich in der Verantwortung, solche Forschungen mit zu initiieren? Ist Ihnen bekannt, was aufgrund dieser Feststellungen der Bundesregierung bisher veranlasst wurde?

Frage 15:

In den uns bekannt gewordenen Veröffentlichungen der BStU gibt es so gut wie keine Informationen über die Organisierung der umfangreichen Spionagetätigkeiten der BRD-Geheimdienste (angefangen mit der berüchtigten Organisation Gehlen, dem Bundesnachrichtendienst [BND], dem Bundesamt und den Landesämtern für Verfassungsschutz [BVA/LVA], dem Militärischen Abschirmdienst [MAD] und vieler anderer Institutionen, wie die „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit [KgU]“, den „Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen [UfJ]“, die „Ostbüros“ staatstragender bundesdeutscher Parteien, sowie maßgeblicher westlicher Geheimdienste mit ihren Filialen in der BRD und Westberlin, wie denen der USA [CIA, DIA, INSCOM, NSA u. a.]) gegen die DDR und andere damalige sozialistische Staaten.

Dabei waren doch gerade deren umfangreichen und vielfältigen Aktivitäten notwendiger und berechtigter Anlass für die umfangreichen und auch sehr aufwendigen (kostenintensiven) Gegenmaßnahmen der DDR, wie der Spionageabwehr, einschließlich der deshalb notwendigen „Gegenspionage“ des MfS. Auch viele von Ihrer Behörde als „Bespitzelung“ oder „Unterdrückung“ bezeichneten Handlungen des MfS, wie z.B. IM-Einsatz in der BRD/Westberlin und in der DDR, Organisierung einer effektiven Einreise- und Postkontrolle, Telefonüberwachung, Funkaufklärung und -abwehr zur Aufdeckung und Verhinderung dieser und anderer Formen der Aggressions- und Wühltätigkeit gegen die DDR waren primär berechtigte und weltweit praktizierte Abwehrmaßnahmen.

Für die Spionageabwehr war im MfS federführend die Hauptabteilung II (der übrigens auch die Abt. „M“/Postkontrolle unterstand), verantwortlich. Es wurden immerhin über 5.000 Spione ausländischer, vorrangig westdeutscher Dienste vom MfS enttarnt und rechtmäßig verurteilt.

Warum ist die BStU gerade auf diesem Gebiet der legitimen Tätigkeit des MfS mit realen Informationen so zurückhaltend, besser gesagt sprachlos?

Frage 16:

Die BStU hat bisher immer wieder grundsätzlich abgelehnt, Zeitzeugen aus den Reihen des MfS anzuhören und ihnen Gelegenheit zu geben, ihre Kenntnisse und ihr Wissen in die Aufarbeitung der Geschichte des MfS einzubringen. Eine Konferenz zur Geschichte der Hauptverwaltung Aufklärung wurde in Deutschland verhindert, konnte aber in Dänemark stattfinden. Vertreter westlicher Geheimdienste und westliche Geheimdienstexperten diskutierten hier mit MfS-Mitarbeitern auf gleicher Augenhöhe.

Die BStU beansprucht dagegen die alleinige Deutungshoheit über die Unterlagen des MfS und lehnt entgegen den sonst üblichen Praktiken im Rahmen der politischen Bildung jeden Dialog pauschal ab. Das führt zu extremer Einseitigkeit und ist mit den Grundsätzen seriöser historischer Forschung nicht vereinbar.

Warum sind Veranstaltungen zur sachlichen Geschichtsaufarbeitung in Deutschland nicht möglich und ist es nicht an der Zeit, die Erforschung der Tätigkeit des MfS in die Hände unabhängiger Wissenschaftler zu legen?

Frage 17:

Es liegen Hinweise vor, dass von der BStU verwaltete Akten des MfS in größerem Umfang bis zu verplombten Lkw-Ladungen bundesdeutschen, USA- und anderen westlichen Geheimdiensten ohne Sicherung von Kopien übergeben und z.T. außer Landes geschafft wurden.

Wie groß ist der Umfang derartiger Aktenbestände und warum wurden Sie entgegen der gesetzlichen Bestimmungen des StUG aus den Beständen der BStU entfernt? Ist vorgesehen, solche Akten zurückzufordern?

Frage 18:

Am 22. April 1991 wurde von einem in Berlin-Tempelhof stationierten Einsatzkommando des US-Militärgeheimdienstes OSI der deutsche Staatsbürger Jens Karney auf offener Straße festgenommen, nach Tempelhof entführt, dort in einem vergitterten Raum unter massivem psychischen Druck vernommen und noch am gleichen Tage in einem US-Militärflugzeug in die USA ausgeflogen. In einem geheimen Gerichtsverfahren wurde er in den USA wegen seiner früheren Tätigkeit für die HV A des MfS im Februar 1992 zu 38 Jahren Strafhaft verurteilt. Als deutscher Staatsbürger hätte er nach Artikel 16 des Grundgesetzes nicht an die USA ausgeliefert werden dürfen.
Ein faires Verfahren gegen ihn war in den USA – wie die exzessive Verurteilung bestätigt – ohnehin nicht zu erwarten. Es handelte sich also um eine illegale kidnapping-Aktion.

War die BStU in diese Entführungsaktion involviert, hat sie den USA-Diensten belastendes Material geliefert oder wissentlich in anderer Weise die Rechte des Betroffenen verletzt?

Frage 19:

Durch die BStU, deren Zweigstellen und mit ihr kooperierenden Einrichtungen, werden ständig bzw. gelegentlich Führungen durch ehemalige Dienstgebäude, U-Haftanstalten und andere Immobilien des Ministeriums für Staatssicherheit organisiert. Zum Beispiel fand am 15. Januar 2018 eine Besichtigung von Teilen des Hauses 15 (ehem. Sitz der Hauptverwaltung A) im Komplex des MfS statt. Zur Besichtigung standen die Dienstzimmer der beiden ehem. Leiter der HV A, die Sauna und die Waffenkammer.
Besichtigung und Video-Übertragung zeigten zwei leere und zum Teil veränderte sowie zwischenzeitlich von der Deutschen Bahn genutzte Dienstzimmer. Gezeigt wurden eine nach 28 Jahren Leerstand in desolatem Zustand befindliche Sauna und eine Waffenkammer ohne Waffen, also einfach nur ein leerer Keller.

Weshalb werden derartige unrealistische, vom ehemaligen Zustand und der Wirklichkeit abweichende, zum Teil falsche Informationen enthaltende Veranstaltungen immer noch organisiert und durchgeführt? Meinen Sie nicht auch, dass diese so gezeigten ehemaligen Einrichtungen des MfS sich gegenüber denen der heutigen Dienste, z.B. der neuen BND-Zentrale aber auch gegenüber Ihrer Behörde, mehr als bescheiden ausnehmen?

Frage 20:

Die BStU hat wesentlich dazu beigetragen, nach 1990 die Entfernung der Mehrheit der DDR-Eliten aus verantwortlichen Positionen in Staat und Gesellschaft zu rechtfertigen und durchzusetzen. Heute sind nahezu alle wichtigen Positionen in Staat und Gesellschaft von Personen mit westdeutscher Sozialisation besetzt, und es ist festzustellen, dass sich dieser quasi koloniale Zustand reproduziert.

Ist das nicht ein Grund zu der Feststellung: die BStU hat damit ihren Auftrag erfüllt und wird nicht mehr benötigt?

Frage 21:

Entgegen dem ursprünglichen Anliegen der Bildung der BStU und im Widerspruch zum „Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“ (StUG) ist offenbar vorgesehen, diese für alle Zeiten zu einer Zentrale der „Aufarbeitung der SED-Diktatur“, also der Anti-DDR-Propaganda zu entwickeln und dafür die überlieferten Materialien aller staatlichen Institutionen, der politischen Parteien und Massenorganisationen der DDR zu missbrauchen. Große Personengruppen werden grundgesetzwidrig weiter ausgegrenzt und diskriminiert. Viele ehemalige DDR-Bürger fühlen sich weiter als Menschen zweiter Klasse. Damit wird die Spaltung Deutschlands weiter zementiert.

Lässt sich auf diese Weise die innere Einheit Deutschlands herstellen bzw. wird dieses Ziel überhaupt verfolgt?

 

Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V.
Der Vorsitzende

Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien
Frau Prof. Monika Grütters
Platz der Republik 1
11011 Berlin Berlin, den 21.10.2018

Kulturwandel in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen

Sehr geehrte Frau Grütters,
im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ Nr. 42 (Seite 42 ff.) vom 13.10.2018 ist in einem Artikel mit der Überschrift „Die Akte Knabe“ zu lesen: „Sie zeigen den Besuchern noch immer diesen Film, in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen. 30 Minuten düstere Diktatur, mit Behauptungen, die wie Gewissheiten anmuten. Ein jahrzehntealtes Gerücht wird in dem Film kolportiert, die Stasi könnte bei Gefangenen Blutkrebs mit Röntgengeräten erzeugt haben, aufgebracht von ehemaligen Häftlingen, bis heute unbelegt.“

Hier irrt „Der Spiegel“. Dieses Gerücht ist seit vielen Jahren u.a. durch staatsanwaltliche Untersuchungen und eine eigens von der BStU eingesetzte Projektgruppe „Strahlen“ längst widerlegt.

In der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen wurden und werden also hunderttausende Besucher wissentlich und vorsätzlich belogen – und nicht nur in diesem Fall. Z.B. ist durch Video- bzw. Tonaufnahmen von Führungen der kreative Umgang mit der historischen Wahrheit bei einer Reihe von Zeitzeugen nachweisbar.

In der ständigen Ausstellung der Gedenkstätte werden per Bildwerfer in Endlosschleife die Namen und Vornamen sämtlicher Mitarbeiter der Hauptabteilung Untersuchung und der Abteilung Untersuchungshaftvollzug des MfS mit Dienstgrad und Funktion an eine Wand projiziert, darunter auch Sekretärinnen, Kraftfahrer und das Pflegepersonal des Haftkrankenhauses. Verschwiegen wird allerdings, dass keine dieser Personen nach 1990 wegen Folter, Häftlingsmisshandlung oder gar Tötungsverbrechen angeklagt war oder gar verurteilt wurde, obwohl die bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden geradezu begierig solche Fälle aufgegriffen hätten.

Während in der öffentlichen Berichterstattung die Namen selbst der schlimmsten Gewalttäter anonymisiert werden, werden hunderte Personen an den öffentlichen Pranger gestellt bei denen noch nicht einmal der Verdacht einer Straftat vorliegt. Ist die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen eine Enklave im deutschen Rechtsstaat?
Bei dem angestrebten Kulturwandel ist also meines Erachtens die Verhinderung weiterer sexistischer Übergriffe der geringere Teil der zu lösenden Aufgaben. Vielmehr sollte wenigstens ein Minimum an Seriosität in der Arbeit der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen durchgesetzt werden.
Was übrigens Unterstellungen betrifft, die Ablösung von Herrn Knabe sei das Ergebnis einer linken Verschwörung, so bestätige ich Ihnen gern, dass Vertreter der Partei DIE LINKE zahlreiche und wiederholte Hinweise ehemaliger Mitarbeiter des MfS zu den unseriösen Praktiken der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen stets ignoriert und nie weiter verfolgt haben.

Hochachtungsvoll
Hans Bauer

Kopien
Kultursenator Herrn Klaus Lederer, Frau Marianne Birthler

 

Zu den Teilnehmern des Gespräches bei Roland Jahn am 19.10.2018

Bauer, Hans,
Diplom-Jurist, Diplom-Gesellschaftswissenschaftler, Jahrgang 1941, Rechtsanwalt, 1966-1990 Staatsanwalt, zuletzt Vize-Generalstaatsanwalt der DDR,
Herausgeber und Mitautor der Bücher “Siegerjustiz?” (Kai Homilius Verlag 2003), “Grenzdienst war Friedensdienst (Spotless im Verlag Das Neue Berlin, 2011), Halt! Stehenbleiben! (edition ost 2016), “Staatsanwalt ohne Robe” (Verlag Wiljo Heinen 2017), Vorsitzender der GRH

Grimmer, Reinhard,
Diplom-Jurist, Diplom-Gesellschaftswissenschaftler, Dr. jur., Jahrgang 1942, Oberst a. D., MfS/AfNS 1960-1990, Offizier für Grundsatzdokumente (ZAIG),
Herausgeber und Mitautor der Bücher „Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS“ (edition ost 2002), „Fragen an das MfS“ (edition ost 2010) sowie “Unbequeme Zeitzeugen I & II” (edition ost 2014 bzw. 2015), Leiter der Arbeitsgruppe Sicherheit der GRH

Rehbaum, Karl,
Diplom-Staatswissenschaftler, Jahrgang 1937, Oberst a. D., MfS/AfNS 1955 – 1990,
Er war der Führungsoffizier des DDR-Kundschafters Rainer Rupp und wurde u. a. deshalb 1994 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Mitautor der Bücher „Militärspionage: Die DDR-Aufklärung in Nato und Bundeswehr“, (Das Neue Berlin, 2011) und „Deckname Topas. Der Spion Rainer Rupp in Selbstzeugnissen,“ (edition ost, Berlin 2013)
Leiter der Arbeitsgruppe Kundschafter der GRH

Schmidt, Wolfgang,
Diplom-Kriminalist, Jahrgang 1939, Oberstleutnant a. D., MfS/AfNS 1957-1990, Leiter der Auswertungs- und Kontrollgruppe der HA XX,
Mitautor der Bücher „Die Sicherheit. Zur Abwehrarbeit des MfS“ (edition ost 2002) und „Fragen an das MfS“ (edition ost 2010)
Auf Intervention des Bundesverfassungsgerichtes 2018 vom Vorwurf der “Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener” freigesprochen.
Geschäftsführer der ISOR e.V. und Redakteur der Web-Seite www.mfs-insider.de

 

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