Im zweiten Teil seiner Reihe kommentiert Rainer Rupp am Beispiel Syriens das Phänomen westlicher Juristen, die Regierungen ihre akademische Autorität als Wissenschaftler zur Verfügung stellen, um völkerrechtlich illegitime Angriffskriege in Akte vermeintlicher Selbstverteidigung umzutexten.
von Rainer Rupp
Den ersten Teil dieser Miniserie brachte ein RT-Leser mit seinem Kommentar auf den Punkt, in dem es hieß:
“Eindeutige Angriffskriege als Verteidigung zu deklarieren, zeigt, wie sich die USA mit unglaublicher Arroganz und Frechheit über Regeln und Gesetze hinwegsetzen, aber gleichzeitig von Recht und Gesetz schwafeln.”
Diese Aussage bedarf jedoch einer Ergänzung, denn die politischen Führungskräfte der europäischen NATO-Länder machen bei der scheinheiligen, juristischen Scharade zur “Legalisierung” imperialer Kriege bereitwillig mit.
Wie in den USA werden auch in Europa die Herrschenden von hochqualifizierten Experten aus dem Bereich der Juristerei unterstützt. Mithilfe von Winkelzügen, die selbst Drehbuchautoren von Fernsehgerichtsshows ob ihres rechtsbeugenden Gehalts die Schamesröte ins Gesicht treiben würden, ertexten sie ihren Regierungen einen völkerrechtlichen Persilschein. Auf diesem Wege verkaufen sie selbst die aktuelle Teilnahme europäischer NATO-Länder am kriminellen Angriffskrieg gegen Syrien noch als einen Akt der Selbstverteidigung.