Von Wladislaw Sankin
Bei der Auflösung der UdSSR spielten zwei namhafte deutsche Rechtsgelehrte eine maßgebliche Rolle. Sie stammten aus der baltendeutschen Oberschicht und waren zur Nazi-Zeit bei den Geheimdiensten aktiv. Ihr Konzept, wonach die baltischen Staaten von der Sowjetunion illegal okkupiert worden waren, ist nun in Estland, Lettland und Litauen offizielle Staatsdoktrin.
Am 23. August jährt sich die Unterzeichnung des Nichtangriffspaktes zwischen Hitler-Deutschland und der Sowjetunion zum 87. Mal. Im Westen muss das Dokument als Rechtfertigung für die Gleichsetzung beider Staaten als ebenbürtiges Übel herhalten. Diese propagandistische Auslegung, die vor allem darauf abzielt, der Sowjetunion eine vermeintliche Mitschuld am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs in die Schuhe zu schieben, ist heute nicht nur in den drei baltischen Staaten, sondern in der gesamten EU die unanfechtbare Staatsdoktrin.
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