Von Hans Bauer*
Oberstes Ziel des Völkerrechts ist die Wahrung des Weltfriedens (Art. 1 der UNO-Charta), ein Hauptprinzip seine Universalität, allgemein verbindlich für alle Staaten.
Entscheidende Grundlage ist die Charta der Vereinten Nationen von 1945, auch „Weltverfassung“ genannt.
Das und viel mehr lernte in der DDR jeder Jurastudent im 2. Studienjahr. Völkerrecht war Pflicht- und Examensfach. Anders in der alten BRD und im staatlich vereinten Deutschland. Hier ist dieses Rechtsgebiet nur Nebenfach, nicht obligatorisch fürs Studium. Obgleich das Grundgesetz in Art. 25 bestimmt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts den Bundesgesetzen vorgehen.
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