von Hans Bauer*
Klassenjustiz in politischen Verfahren kommt hierzulande nicht immer mit martialischen Äußerlichkeiten daher. Die Dauer der Verfahren und letztlich das Urteil „Im Namen des Volkes“ (wer ist das Volk?) offenbaren den wahren Charakter, der zumeist auch mit der herrschenden Politik übereinstimmt. Selbst wenn der äußere Anschein eine Unparteilichkeit des Gerichts vorspielt.
So auch im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, in dem Stefan Natke, ehemaliger Vorsitzender des LV Berlin der DKP, gegen die Allgemeinverfügung des Landes Berlin, vertreten durch die Polizei, zur „Beschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit“ im Jahre 2023 geklagt hatte. Dabei ging es um das Gedenken vom 8. zum 9. Mai an den sowjetischen Ehrenmalen in Treptow-Köpenick, Mitte und Pankow.
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