Erklärung der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e. V.
Die Einweihung eines maritimen taktischen Hauptquartiers der NATO am 21. Oktober in Rostock ist ein eklatanter Völkerrechtsbruch. Mit ihr wird insbesondere der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ vom 12. September 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier alliierten Mächten Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA verletzt, in dem u. a. die Stationierung und Verlegung ausländischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR nach Abzug der sowjetischen Streitkräfte geregelt ist. Artikel 5 (3) des Vertrages bestimmt: „Ausländische Streitkräfte … werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt“.
Welche Bedeutung dieses Hauptquartier, das “CTFB” (Commander Task Force Baltic), für die multilaterale Kooperation der NATO hat, machte Verteidigungsminister Boris Pistorius bei der Einweihung klar. Es gehe um die Verantwortung Deutschlands als „globale Handlungs- und Seenation“ an der Ostfront der NATO. Durch ständige Lageinformationen soll die Ostfront gegen den Feind Russland gesichert werden. Auch Manuela Schwesig, die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, begrüßte die Einrichtung des Hauptquartiers in der Hansestadt Rostock. Proteste aus der Bevölkerung gegen die Stationierung der NATO sind ihnen egal. Mit Wortklaubereien und irreführenden Behauptungen versuchen die Kriegspolitiker, gestützt von ihren Experten, Diensten und abhängigen Medien, der Öffentlichkeit weiszumachen, es handele sich nicht um Völkerrechtsbruch. Das NATO-Hauptquartier sei lediglich eine nationale Einrichtung.
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