NATO-Hauptquartier in Rostock – Verletzung des Völkerrechts
Erklärung der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e. V. Die Einweihung eines maritimen taktischen Hauptquartiers der NATO am 21. Oktober in Rostock ist ein eklatanter Völkerrechtsbruch. Mit ihr wird insbesondere der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ vom 12. September 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier alliierten Mächten Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA verletzt, in …
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