Wir. Bespitzeln. Deutschland.

Standpunkt. Nach der Aufdeckung der NSA-Spionage in der BRD hat die Bundesregierung kein Interesse daran, die Rechte der Staatsbürger zu schützen. Vielmehr will sie bei der Schnüffelei ­mindestens ebenso gut mitmachen

Von Rainer Rupp
Dank der Beweise, die Edward Snowden im letzten Jahr vorlegte, konnte die NSA-Schnüffelei in Deutschland nicht länger geleugnet werden. Allerdings hat es hierzulande viele Versuche führender Politiker gegeben, genau dies zu tun. So sprachen der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich und der Geheimdienstkoordinator Ronald Pofalla hartnäckig weiterhin nur von »angeblicher« NSA-Spionage, obwohl die Fakten längst nicht mehr zu widerlegen waren. Zugleich hatten sie für die hysterische Reaktion Washingtons auf die Snowden-Affäre nur verständnisvolle Worte. Den Kritikern der NSA warfen sie eine »Mischung aus Antiamerikanismus und Naivität« vor. Friedrich bezweifelte gar die Existenz des NSA-Überwachungsprogramms Prism, obwohl er als bayerischer Politiker vor allen anderen von den permanenten, ursprünglich vom bayerischen Bad Aibling ausgehenden Lauschaktionen der NSA gegen die BRD-Bevölkerung gewußt haben mußte. Geradezu peinlich wurde es, als Friedrich von Washington aus den deutschen Bürgern zu Hause die Vorzüge ihrer Bespitzelung durch die NSA schmackhaft machen wollte, denn dadurch seien auch in Deutschland Terroranschläge verhindert worden. Er übernahm damit das Argument des NSA-Chefs General Keith Alexander vom Juni 2013, wonach mit Hilfe von Prism seit 2001 mindestens zehn Terrorattacken in den USA und weltweit 40 weitere verhindert worden seien. Die großen US-amerikanischen Medienanstalten kamen nicht umhin, den NSA-Chef zu fragen, warum das angeblich so großartige System keine Vorwarnung zum Anschlag beim Boston-Marathon geliefert hat, dem schlimmsten in den USA seit dem 11. September 2001. Ähnlich mußte sich auch Friedrich die Frage gefallen lassen, warum die Terrorzelle »Nationalsozialistischer Untergrund« so lange unerkannt morden konnte, trotz umfassender elektronischer Ausspähung durch deutsche und ausländische Geheimdienste in der Bundesrepublik? Oder war der NSU den Behörden längst bekannt? Letzteres liegt aufgrund der zu Tage gekommenen, vielfachen Vernetzung der Beteiligten mit dem Verfassungsschutz sehr nahe. Es fällt schwer, erstens das ganze Ausmaß der NSA-Spionage zu erfassen und sich dabei zweitens der verheerenden Auswirkungen auf Meinungsfreiheit und Demokratie insgesamt bewußt zu werden. Denn wenn man weiß, daß alles, was man sagt oder schreibt, gespeichert wird, rechnet man mit beruflichem Nachteilen, wenn man eine politisch nicht konforme Meinung äußert – und verhält sich entsprechend. So werden allein durch das Wissen um die Schnüffelprogramme große Teile der Gesellschaft politisch »abgerichtet«. Nicht der Schutz vor Terrorismus ist der Zweck der massenhaften staatlichen Ausspionierung der eigenen Bürger, sondern die soziale Kontrolle. Deren Bedeutung hat für die herrschende Klasse angesichts der sich weiter zuspitzenden ökonomischen und gesellschaftlichen Widersprüche enorm zugenommen. Diese Art der Aufsicht erleichtern sich die Regierenden geschickt auch mit psychologischen Mitteln. Alles sei rechtmäßig und außerdem gar nicht so schlimm, denn wer nichts zu verbergen hat, habe auch nichts zu befürchten, lautet der Tenor. Der besondere Eifer, den dabei die schwarz-gelbe Bundesregierung vergangenes Jahr an den Tag gelegt hatte, war weniger dem Ziel geschuldet, die herrschende Klasse in Washington nicht zu verärgern, als vielmehr dem deutschen Bemühen, einerseits selbst ein NSA-ähnliches Programm zur Ausspionierung der eigenen Bürger auf den Weg zu bringen und zugleich in den exklusiven Klub der »Five Eyes« aufgenommen zu werden.

Fünf Augen sehen mehr

Hinter den »Five Eyes« verbirgt sich die Gruppe der global agierenden, anglophonen Überwacherstaaten USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland. Diese hatten sich bereits 1946 in einer Vereinbarung verpflichtet, sich nicht gegenseitig auszuspionieren und im Gegenzug alle geheimdienstlichen Erkenntnisse – auch über ihre eigenen Bürger – auszutauschen. Der von Angela Merkel vertretene Rechtsnihilismus geht aus einer »Mitschrift der Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin« nach dem Brüsseler Gipfel des Europäischen Rats am 25. Oktober 2013 hervor. Während des Treffens hatte die Kanzlerin die EU-Staats- und Regierungschefs darüber informiert, daß die NSA ihr privates Mobiltelefon jahrelang abgehört hat. Daraufhin haben die Gipfelteilnehmer diese Praxis scharf verurteilt. Merkel äußerte sich auf der anschließenden Pressekonferenz wie folgt: »Wir sind in Afghanistan zusammen, unsere Soldaten erleben lebensbedrohliche Momente, um nicht zu sagen, sie sterben auch manchmal in den gleichen Gefechten. Und wenn man diese Dinge gemeinsam teilt, genauso wie man gemeinsame Werte teilt, dann möchte man einfach auch wissen, daß man sich nicht Sorgen machen muß, daß man Gegenstand von bestimmten Überwachungen ist, wie andere, die nichts Gutes mit diesem Wertesystem im Sinne haben. Und das ist einfach meine Befindlichkeit, und da müssen wir für die Zukunft etwas verändern.« Volker Bräutigam hat diese Passage in der Zweiwochenzeitschrift Ossietzky so kommentiert: »Wenn sie schon dabei mitmacht, Bundeswehrsöldner fernab der Heimat morden und krepieren zu lassen, möchte sie im Gegenzug frei von der Sorge sein, von eben diesen Verbündeten abgehört zu werden, belauscht sogar von der NSA-Geheimdienstzentrale nebenan, in der Berliner US-Botschaft. Die von den USA und ihrem Vasallen Deutschland bedenkenlos geopferten Menschenleben katalogisiert Kanzlerin Merkel appellativ unter dem Begriff ›gemeinsame Wert‹ und leitet daraus für sich den Schutzanspruch vor Abhöraktivitäten ab.

«Aber weiter der Merkel-O-Ton: »Das Allerwichtigste ist, daß wir eine Basis für die Zukunft bekommen. Und so wie ich es heute gesagt habe: Es muß wieder Vertrauen aufgebaut werden. Das impliziert, daß es auch Erschütterungen des Vertrauens gegeben hat (…) Aber jeder weiß, daß wir so viele gemeinsame Aufgaben in der Welt haben, daß wir auch miteinander für unsere Sicherheit verantwortlich sind.« Merkel will sich also nicht abwenden, sondern »Vertrauen wiederherstellen«, denn nur so kann die deutsche Beteiligung an den »gemeinsamen Aufgaben in der Welt« – die übliche Formel für neue Interventionen und neokoloniale Angriffskriege – sichergestellt werden. Das schließt ein, nicht mehr von den »Freunden« auf der anderen Seite des Atlantiks abgehört zu werden. Die deutschen Bürger freilich dürfen weiter ausspioniert werden. Noch einmal Merkel im O-Ton – sie kommt zur Sache: »Deshalb haben Deutschland und Frankreich den [EU-]Mitgliedsstaaten einen Vorschlag unterbreitet, den wir erst einmal selber verwirklichen werden, nämlich alles daranzusetzen, daß wir bis zum Ende des Jahres ein gemeinsames Verständnis für die Kooperation der Dienste zwischen Deutschland und Amerika und Frankreich und Amerika bekommen, das heißt einen Kooperationsrahmen zwischen den jeweiligen Diensten der Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland, respektive Frankreich.« Die zentrale Aussage dabei ist das »gemeinsame Verständnis für die Kooperation der Dienste zwischen Deutschland und Amerika«. Das Grundrecht der Bundesbürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen, das spielt bei ihr keine Rolle. Unter »Kooperation der Dienste« versteht Merkel die Aufnahme der BRD in den Kreis der »Five Eyes«. Nach verschiedenen Medienberichten, u.a. in der Financial Times vom 25. Oktober, hat die Kanzlerin am Rande des EU-Gipfels wiederholt ihr Interesse an einer entsprechenden Geheimdienstbeziehung mit den USA bezeugt. Zitat: »Anders als David (der britische Premierminister David Cameron, Anm. des Autors) sind wir ja leider nicht Teil dieser Gruppe. (…) Wir brauchen ein klares Übereinkommen, das auch im Geist des Bündnisses ist«. Allerdings scheint der Zutritt in den Klub der Erlauchten für Berlin nicht so einfach zu sein. Noch am Tag des Brüsseler Treffens berichtete die New York Times unter Berufung auf hochrangige US-Geheimdienstkreise, daß Deutschland sich schon seit Jahren um ein solches Abkommen mit den USA bemüht, aber von Washington immer wieder zurückgewiesen worden sei, auch von der Obama-Regierung. Offensichtlich verfolgt Berlin weiter hartnäckig das Ziel einer gleichberechtigten Aufnahme in diesen Verein.

Nicht willens, nicht fähig

Die Spionage durch »Freunde« ist ein alter Hut. Der Freiburger Historiker Josef Foschepoth hat in seinem inzwischen bekannten, aber damals wenig beachteten Buch »Überwachtes Deutschland« aus dem Jahre 2012 nachgewiesen, daß die westlichen Siegermächte sich seit dem zweiten Weltkrieg dauerhaft und vertraglich abgesichert das Recht vorbehalten, die BRD vor Ort zu überwachen. Daran hat auch die »Wiedervereinigung« nichts geändert. Die entsprechenden Verträge sind, so Foschepoth, von allen Bundesregierungen bis in die Gegenwart geheim gehalten und die Öffentlichkeit ist bewußt getäuscht worden. Das Abhören des privaten Telefons der Kanzlerin dürfte jedoch bei weitem die zwischenstaatlichen Überwachungsvereinbarungen überschritten haben. Als angemessene politische Reaktion hätte Berlin z.B. diese Verträge über die Bespitzelungsprivilegien der Alliierten kündigen können. Als Denkanstoß hat Kai-Uwe Steffens, Sprecher des »AK Vorrat«, eines bundesweiten Zusammenschlusses gegen staatliche Überwachung und Datensammelei, in einem Gastkommentar für die Onlinezeitschrift Telepolis weitere Maßnahmen zur Unterbindung der Bespitzelung durch die NSA und andere »verbündete« Dienste zusammengefaßt: die Beantragung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen das Vereinigte Königreich; die sofortige Aufkündigung des SWIFT-Abkommens zum Transfer von Bankdaten in die USA; die sofortige Aufkündigung der PNR-Abkommens zum Transfer von Fluggastdaten in die USA und nach Australien; die Aussetzung der Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TFTP; die Abtrennung aller Militär- und Geheimdienststützpunkte der »Five-Eyes«-Nationen in Deutschland von den öffentlichen Kommunikationsnetzen; die Androhung der Schließung der US-Standorte samt zeitnaher Ausweisung des für den Abbau nicht benötigten Personals; die Vorlage eines völkerrechtlich verbindlichen UN-Abkommens, das Geheimdiensten das Infiltrieren, Manipulieren und Anzapfen von Kommunikationsnetzen von Drittstaaten verbietet; schließlich die Vorlage eines völkerrechtlich verbindlichen UN-Abkommens, das Whistleblowern wie Snowden, die Verletzungen von völkerrechtlich verbindlichen UN-Abkommen aufdecken, in allen UN-Staaten Asylrecht garantiert. Verschärfungen dieser und andere Maßnahmen sind denkbar. Aber dafür bedürfte es eines couragierten, selbstbewußten und souveränen Handelns. Dazu aber war das schwarz-gelbe Merkel-Kabinett weder willens noch fähig – und auch für die neue große Koalition ist dies politisch undenkbar. Vielmehr bereiten sich die Regierenden in Berlin weiterhin darauf vor, ihre Inlandsgeheimdienstfähigkeiten auf das Niveau der »Five Eyes« zu heben. Die New York Times berichtete unlängst, daß der BND einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der US-Cyberwaffe »Stuxnet« geleistet hat. »Stuxnet« ist ein Virenprogramm, das erfolgreich die elektronische Steuerung der von Siemens hergestellten Zentrifugen in den iranischen Urananreicherungsanlangen sabotiert und teilweise zerstört hat. Inzwischen hat sich das Virus über das Internet verselbständigt und bedroht weltweit die solche Zentrifugen des Herstellers Siemens. Dessen Ruf wenigstens im Hinblick auf die Nukleartechnik dürfte wegen seiner Funktion als trojanisches Pferd des BND bzw. der NSA/CIA in Mitleidenschaft gezogen sein. Zugleich liefert die »Stuxnet«-Affäre ein weiteres Beispiel für die tief verwurzelte, politische Doppelmoral der USA: Wiederholt hat Präsident Barack Obama in der Vergangenheit die Länder der Welt vor Cyberangriffen dieser Art gegen die USA gewarnt, weil sie für Washington ein Kriegsgrund seien.

Trojaner im Cyberkrieg

Dennoch hat Deutschland die USA in diesem völkerrechtswidrigen »Stuxnet«-Geheimdienstkrieg gegen den Iran unterstützt, in der irrigen Hoffnung, sich damit eine Aufnahme in den Klub der »Five Eyes« erkaufen zu können. Dabei bewegen sich die deutschen Geheimdienste in der Kunst der Bespitzelung der Staatsbürger durchaus auf Weltniveau. Das geht aus einem ebenfalls von Snowden veröffentlichten NSA-Dokument hervor, demzufolge der britische Geheimdienst GCHQ (Governement Communications Headquarters) dem BND wegen dessen technischer Abhörfähigkeiten seine »Bewunderung« ausgesprochen hat. Das Papier enthält des weiteren den Hinweis, daß das GCHQ eine führende Rolle in der Unterweisung seiner deutschen Partner gespielt hat, etwa wie man nationale Gesetze zur Einschränkung von Überwachungsaktivitäten mit juristischen Tricks und Umdeutungen umgehen kann. Im O-Ton: »Wir haben den BND in seinem Werben für eine Reform oder Neuinterpretation der sehr restriktiven Überwachungsgesetze in Deutschland unterstützt«, zitierte der Guardian aus den Snowden Dokumenten. Das britische Lob kam nicht von ungefähr. Mit seinem Amtsantritt im März 2011 hatte Innenminister Friedrich den bereits unter der »rot-grünen« Regierung von der SPD avisierten Aufbau eines NSA-ähnlichen Systems in Deutschland mit Nachdruck weiterverfolgt. Erwähnt seien hier z.B. die Pläne zur massenhaften Überwachung privater Computer durch den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners, einer staatlichen Software zur Onlinedurchsuchung. Als Erfolg kann Friedrich jedoch die Einrichtung des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums (NCAZ) verbuchen. Um die Ausspähung der eigenen Bürger durch die Bundesbehörden vor jeglicher parlamentarischer oder anderen öffentlichen Kontrolle zu schützen, hat man sich für das NCAZ eine besondere juristische Konstruktion ausgedacht. Dadurch, daß das Zentrum »nur« als Kooperation zwischen Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundespolizei, Zollkriminalamt und Bundeswehr konzipiert wurde, ist es gar keine eigenständige Bundesbehörde – und unterliegt damit nicht der zumindest formellen Beaufsichtigung durch den Bundestag. Wie inzwischen bekannt wurde, beabsichtigt das mittlerweile CDU-geführte Innenministerium, den deutschen Internetknoten in Frankfurt am Main direkt anzuzapfen, was ebenfalls einer Bürgerüberwachung im NSA-Stil gleichkäme. Da ist es natürlich nicht verwunderlich, daß die vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung im CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag wieder auferstanden ist. Die Tatsache, daß der neue Justizminister Heiko Maas (SPD) diese EU-Richtlinie bis zu dem in den kommenden Monaten erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Eis legen möchte, wird das Drängen der BRD, in den Klub der »Five Eyes« zu gelangen nur unwesentlich behindern. Notfalls, das jedenfalls darf erwartet werden, werden erneut juristische Tricks und Umdeutungen eingesetzt. Berlins Hoffnungen jedoch, mit den USA in echte Verhandlungen über sogenannte »spionagefreie Zonen« und engere Kooperationsformen einzutreten, um Washington zu verpflichten, auf das Sammeln bestimmter Arten von Informationen in Deutschland zu verzichten, sind zum Scheitern verurteilt. Ein selten erwähntes Gesetz aus dem Jahr 2000 macht es für jede US-Regierung so gut wie unmöglich, neue internationale Vereinbarungen einzugehen, welche die gegen andere Länder gerichtete Datensammlung der US-Geheimdienste einschränkte, mit Ausnahme der seit langem bestehenden Five-Eyes-Abkommen. Um diese Situation zu ändern, müßte der US-Kongreß ein neues Gesetz erlassen, das diese Beschränkungen aufhebt. Aber danach sieht es nicht aus. Denn dort hat die BRD kaum Freunde, dafür aber umso mehr mißtrauische Beobachter. Der niedrige Stellenwert, den deutsche Klagen und Beschwerden im US-Kongreß haben, wurde Ende vergangenen Jahres deutlich, als es gerade mal zwei Hinterbänkler, der demokratische Senator Chris Murphy und der Republikaner Gregory Meeks, die in Washington ohne jeden Einfluß sind, nach Berlin schafften, um sich vorgeblich die deutschen Klagen anzuhören. Das Duo aus Washington warb auf allen Kanälen um Verständnis für die NSA und erinnerte daran, wie wichtig die massenhafte Ausspähung auch deutscher Bürger für die Verhinderung von Terroranschlägen sei.

Siehe “junge Welt” vom 10.01.2014