Abschuss der russischen Su-25 deutet auf Bruch internationaler Abkommen

Die radikalen islamischen Terroristen, die in der Provinz Idlib kürzlich einen russischen Kampfjet abgeschossen haben, mussten über ein neueres MANPAD-System verfügt haben. Dessen Proliferation an nichtstaatliche Akteure untersagen internationale Verträge.

von Rainer Rupp

Der Abschuss eines russischen Su-25-Kampfjets durch ein MANPAD-System über der immer noch von islamistischen Kopfabschneidern unterschiedlichster Provenienz gehalten Provinz Idlib in Nord-Syrien ist ein böses Omen. Droht jetzt eine ähnliche Entwicklung wie in Afghanistan? Verstoßen Pentagon und/oder CIA gegen die eigenen US-Rechtsvorschriften?

Heute brüsten sich die USA damit, durch ihre streng geheim gehaltenen Lieferungen von “Man Portable Air Defence Systems” (MANPADS), also tragbaren Luftabwehrraketen vom Typ “Stinger” an die radikalen islamischen Terroristen der Mudschaheddin in Afghanistan der sowjetischen Luftwaffe am Hindukusch das Rückgrat gebrochen zu haben. Für Kampfflugzeuge, vor allem Hubschrauber, die unter 3.000 Meter Höhe flogen, waren die “Stinger” ein hoch gefährlicher Gegner. Sie konnten nicht lebensmüde sowjetische Piloten davon abhalten, auf die zur Unterstützung der Bodenkämpfe erforderliche niedrige Angriffshöhe herunterzugehen. Dadurch konnten die geländekundigen Mudschaheddin in den Bodenkämpfen ihren Vorteil voll ausnutzen. Die Ankunft der “Stinger” bedeutete den Anfang vom Ende der Roten Armee in Afghanistan.

Droht jetzt in Syrien eine Wiederholung des Desasters? Für die Russen ist es von besonderer Bedeutung, herauszufinden, in welchem Land die MANPADS produziert und über welche Wege, direkt oder indirekt, sie in die Hände der islamistischen Gewaltextremisten gefallen sind. Wenn diese Frage geklärt werden kann, steht Moskau eine ganze Palette von effizienten diplomatischen Wegen offen, um die weitere Zufuhr solcher Waffen an die Terroristen zu unterbinden. Denn so gut wie alle Produzenten von MANPADS haben auf US-amerikanisches Drängen internationale oder auch bilaterale Verträge über einen scharf kontrollierten Export und Endverbleib der gefährlichen MANPADS unterschrieben.

USA haben selbst im Jahr 2004 ein Gesetz auf den Weg gebracht

Das Umdenken der Amerikaner bezüglich der MANPADS, die sie vorher freigiebig nach Afghanistan geschmuggelt hatten, ist vor dem Hintergrund ihrer Angriffskriege gegen Afghanistan und den Irak zu sehen. Da sich die Kämpfe in den beiden Ländern länger als erwartet fortsetzten, wuchs im Pentagon die Furcht, dass Aufständische in den beiden besetzten Ländern in den Besitz von hochmobilen Flugabwehrraketen gelangen könnten. Die Folge wäre gewesen, dass die US-Bodentruppen im Kampf gegen die lokalen Guerilla-Kämpfer der bodennahen Luftunterstützung durch die US-Airforce beraubt worden wären, mit entsprechend höheren US-Verlusten als Folge.

Daher gibt es in dem “Gesetz über die Umsetzung der 9/11-Empfehlungen” (9/11 RECOMMENDATIONS IMPLEMENTATION ACT) vom 4. Oktober 2004 einen Unterpunkt, der speziell der globalen Nicht-Weiterverbreitung von MANPADS gewidmet ist. Demnach ist nicht nur der Export von MANPADS an Nicht-Regierungen verboten, sondern auch deren Re-Export! In diesem Sinne hatten die USA bereits ein Jahr zuvor, im Juni 2003, beim G-8-Gipfel im französischen Evian unter Einschluss von Russland ein erstes Abkommen über die “Verstärkte Kontrolle und Transportsicherheit von MANPADS” abgeschlossen.

Im Jahr 2007 folgte dann eine internationale Erweiterung der MANPADS-Kontrolle als Ergänzung zum Wassenaar-Abkommen. Später schlossen sich umfassende MANPADS-Abkommen für den gesamten europäischen und pazifischen Raum im Rahmen der OSZE und APEC, unter Einschluss von China, an.

Geräte aus Regierungsbeständen wären veraltet

Vor dem Hintergrund dieser internationalen Abkommen zur Nichtweiterverbreitung von MANPADS ist es nur folgerichtig, dass die Russen nun versuchen, die Herkunft des MANPADS herauszufinden, mittels dessen ihre Su-25 über Idlib abgeschossen wurde. Denn welches Land auch immer dahintersteckt, muss nicht nur mit schweren politischen, sondern auch mit militärischen Folgen rechnen. Sollte z. B. Saudi-Arabien von den USA gelieferte MANPADS tatsächlich an die Gewaltextremisten in Syrien weitergereicht haben, was soll dann Russland davon abhalten, ebenso moderne MANPADS den Verteidigern gegen die saudischen Bombenangriffe im Jemen zukommen zu lassen?

Vorsichtshalber haben Informations-Blogs im Internet, die westlichen Nachrichtendiensten “nahestehen”, längst darauf hingewiesen, dass den so genannten Rebellen in Syrien und Libyen aus den geplünderten Waffenarsenalen der jeweiligen Regierungsarmeen “Tausende von MANPADS in die Hände gefallen” seien. Das mag sein. Aber MANPADS haben nur eine begrenzte Haltbarkeit, ohne Wartung nur eine von wenigen Jahren.

Die wenigen Abschüsse von Flugzeugen und Hubschraubern der syrisch-arabischen und russischen Armee, knapp über ein Dutzend, hatte alle andere Ursachen. Keiner dieser Abschüsse konnte bisher auf ein MANPAD zurückgeführt werden – mit einer ungewöhnlichen Ausnahme, als ein auf der Stelle schwebender russischer Hubschrauber mittels einer ferngelenkten TOW-Panzerabwehrrakete abgeschossen wurde. Der unerwartete Abschuss der Su-25 legt daher nahe, dass die islamistischen Kopfabschneider aus einer neuen Quelle mit funktionierenden und effizienten MANPADS ausgerüstet werden.

An den Markierungen der Bauteile des MANPADS könnten Spezialisten einwandfrei die Herkunft der Waffe erkennen, ja sogar, aus welcher Fabrik sie stammt und über welche kriminellen Wege sie in die Krisenregion gelangt ist.

Hintergrund: Auszug aus dem Gesetz über die Umsetzung der 9/11-Empfehlungen

9/11 RECOMMENDATIONS IMPLEMENTATION ACT

(“Gesetz über die Umsetzung der 9/11 Empfehlungen”)
US-Kongress – 4. Oktober 2004,
Punkt 4103. TRAGBARE LUFTVERTEIDIGUNGSSYSTEME (MANPADS)
……
Unterpunkt a.1 “Die Nichtverbreitungspolitik der Vereinigten Staaten und die Ausfuhrkontrolle”:
“Der Präsident muss dringende weitere internationale diplomatische und kooperative Anstrengungen, einschließlich bilateraler und multilateraler Verträge, in einem geeigneten Forum zur Begrenzung der Verfügbarkeit, Übertragung und Verbreitung von MANPADS fortsetzen weltweit.”

Und unter Unterpunkt 2. B und C heißt es, dass:
“die Ausfuhr von MANPADS, einschließlich aller Komponenten, Teile oder Zubehörteile, ohne eine einzelne validierte Lizenz zu verbieten ist, außer im Rahmen von Transfers zwischen Regierungen”.

Und C, dass,
“die Wiederausfuhr oder Rückübertragung eines MANPADS, einschließlich aller Komponenten, Teile oder Zubehörteile, an eine dritte Person, Organisation oder Regierung zu verbieten, es sei denn, die schriftliche Zustimmung der Regierung, die die ursprüngliche Ausfuhr oder Übertragung genehmigt hat.”

Erschienen bei RT Deutsch am 06.02.2018