Pentagon-Eingeständnis: Russland schränkt US-Lufthoheit ein

Als Reaktion auf den verdeckten Krieg der westlichen und arabischen Golf-Staaten zum Regimewechsel in Syrien hat Russland dort sein gefürchtetes S-400 Luftabwehrsystem eingeführt, mit globalen Folgen durch Einschränkung der bisherigen Lufthoheit der US Air Force.

von Rainer Rupp

Das Pentagon hat eingeräumt, dass die neuen russischen Luftverteidigungssysteme die Bewegungsfreiheit der US-Luftwaffe bei US-Auslandsoperationen stark eingeengt haben. Der vom Wall Street Journal (WSJ) in Teilen veröffentlichte Bericht wird als große Überraschung präsentiert. Tatsächlich aber hatten die US-Piloten und ihre NATO-Verbündeten bereits zu Zeiten des Kalten Kriegs größten Respekt vor den Vorläufersystemen der modernen russischen Systeme S-300 und S-400 gezeigt. Der zitierte Pentagon-Report bringt also im Grunde genommen nichts Neues. Neu ist lediglich, dass Russland diese Raketen-Systeme in den Krisenherd Syrien eingeführt hat, um so die US-Luftwaffe (erfolgreich!) einzugrenzen, ohne dass dabei ein Schuss fallen musste.

Es ist der Verlust der absoluten Dominanz im Luftraum, der das US-Kriegsministerium besonders hart trifft. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass das Pentagon, wenn es “über Bande” den Medien solche Berichte zuspielt, in der Regel hinter mehr Geld her ist. Militärs oder die dahinterstehende Industrie lamentieren gern in derartigen Berichten über irgendwelche Lücken in der Militärtechnologie oder auch nur die angebliche Überlegenheit potentieller Gegner.

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Grundgesetz “völkerrechtlich bedenklich” und “von Westmächten oktroyiert” – Ex-Staatsanwalt (Teil 1)

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Hans Bauer, ehemaliger stellvertretende Generalstaatsanwalt der DDR, sprach im Interview mit RT Deutsch über Verfassungsrecht. Im ersten Teil liefert er eine kritische Einschätzung zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und des Rechtsstaats.

Hans Bauer war ab dem Jahr 1966 als Staatsanwalt in der Deutschen Demokratischen Republik tätig. Er diente auf den verschiedenen Ebenen der staatlichen Strukturen der DDR. Im Umbruchsjahr 1989 wurde er zum stellvertretenden Generalstaatsanwalt ernannt. Während seiner Dienstzeit als Staatsanwalt war er ein Jahr im Außenministerium abgeordnet. Dort arbeitete er an Menschenrechtsfragen. Später, in den 1980er Jahren, wirkte er über mehrere Jahre als Berater in der Volksdemokratischen Republik Jemen. Dort half er, die südjemenitische Staatsanwaltschaft aufzubauen.

Sein Spezialgebiet ist die Kriminalitätsforschung, insbesondere die Kriminalitätsvorbeugung. Im Frühling des Jahres 1991 wurde er dann arbeitslos. Nach der Übernahme des DDR-Gebiets durch die BRD erhielt er im Jahr 1992 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und ist seitdem als Anwalt tätig. Im Jahr 1993 wirkte er führend bei der Gründung der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung mit, die sich um Solidarität mit den nach 1990 von der westdeutschen Justiz verfolgten DDR-Vertretern bemüht, und ist seit 2005 deren Vorsitzender.

Das Gespräch führte Hasan Posdnjakow.

Unter welchen Bedingungen ist das Grundgesetz entstanden? Hat das Volk bei der Erarbeitung dieser Verfassung eine Rolle gespielt?

Das Volk hat eigentlich gar keine Rolle gespielt. Das Grundgesetz war praktisch ein Auftrag von den drei Westalliierten, die auch Vorgaben machten. Dann wurde ein Rat eingesetzt, der einen Entwurf erarbeitete. Es gab Expertenkommissionen zu den einzelnen Artikeln. Nachdem der Gesamtentwurf vorlag, stimmte der Parlamentarische Rat darüber ab. Das Alles dauerte zirka ein Dreivierteljahr. Bei der Abstimmung gab es nicht nur die zwei Gegenstimmen der Kommunisten, aus unterschiedlichen Gründen. Danach wurde der Entwurf in die Länderparlamente delegiert und dort abgestimmt. Aber es erfolgte keine Diskussion im Volk, etwa zu den Fragen, was in das Grundgesetz aufgenommen wird, womit man sich auseinandersetzen muss, was positive und negative Aspekte sind. Das Grundgesetzt wurde im Prinzip nach Vorgabe der drei Westalliierten in einem kleinen Expertenkreis ausgearbeitet und von den Ländern abgestimmt.

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“Schwerstwiegende Grundgesetz-Verletzungen” – Ex-Staatsanwalt (Teil 2)

..bei anderen gelesen:

Hans Bauer, stellvertretender Generalstaatsanwalt der DDR, …..

…. Das Gespräch führte Hasan Posdnjakow.

Wenn man sich die Geschichte der BRD anguckt, wurden die im Grundgesetz festgeschriebenen Normen weitgehend beachtet?

Die Normen sind so allgemein gefasst, dass man aus ihnen alles machen kann. Wenn im ersten Artikel steht, die Würde des Menschen ist unantastbar, kann dem natürlich jeder zustimmen. Wenn man die juristischen Kommentare zur Frage liest, was die Würde des Menschen alles umfasst – dazu gehört eben, dass er leben kann, Arbeit hat, ein soziales Minimum hat, dass er geachtet und nicht verunglimpft wird. Wenn man die umfangreiche Rechtsprechung anschaut, auch des Bundesverfassungsgerichts, das ja die Einhaltung des Grundgesetzes kontrollieren soll, wird begründet, dass das Grundgesetz die beste Verfassung ist, die man sich vorstellen kann. Das Grundgesetz wird ja auch als die mustergültigste oder beispielhafteste Verfassung der Welt bezeichnet.

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Washingtons gefährliches Spiel mit dem chinesischen „Drachen“

Nicht nur den russischen “Bären”, sondern auch den chinesischen “Drachen” versucht Washington immer wieder von Neuem, diesmal in der Meerenge von Taiwan, zu provozieren. China kann seinen maritimen „Vorgarten“ inzwischen aber sehr gut selbst verteidigen.

von Rainer Rupp

Trotz der großen wirtschaftlichen Investitionen der US-Finanz- und Realwirtschaft in China und des darauf folgenden lebhaften Handels mit dem „Reich der Mitte“ hat das US-Kriegsministerium im Pentagon schon lange China als „größte Gefahr“ für die Durchsetzung und den Erhalt der globalen Herrschaftsansprüche der US-geführten, (neo)liberalen, so genannten „Weltordnung” ausgemacht. Denn Chinas exponentielles Wirtschaftswachstum, begleitet von Quantensprüngen in der Produktion und in der Beherrschung modernster Technologien schuf für die Führung in Peking reichhaltige physische und technische Ressourcen zum Aufbau hochmoderner Streitkräfte.

Im Unterschied zu den USA und ihren NATO-Hilfswilligen zielt die Militärstrategie Chinas jedoch nicht auf globale Machtprojektion, sondern auf den Schutz seiner Landesgrenzen, seines maritimen Vorhofes vom Gelben Meer bis zum Südchinesischen Meer sowie der Kontrolle der wichtigsten maritimen Engpässe wie z.B. die Straße von Malakka, durch die ein Großteil des chinesischen Außenhandels geht, einschließlich der Import vieler lebensnotwendiger Rohstoffe.

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Massenmigration – Fatale Folgen für Osteuropa

Im zweiten Teil wurden die negativen Folgen der Migration auf Wirtschaft und Gesellschaft außerhalb Europas dargestellt, vor allem in Afrika. In diesem letzten Teil widmen wir uns der grenzenlosen, innereuropäischen Migration, vor allem aus den osteuropäischen EU-Ländern.

von Rainer Rupp

Nach dem zweiten Teil ist es sicherlich keine Neuigkeit, wenn hier behauptet wird, dass im Vertragswerk der Europäischen Union vor allem anderen die Kapitalinteressen auf Kosten der Arbeitnehmer und zum Nachteil sozial orientierter Gesellschaftsmodelle durchgesetzt wurden. Zwei Kernelemente des neoliberal gestrickten Lissabonner Vertrages haben denn auch einen alten, langehegten Traum der Geldhäuser und Konzernbosse erfüllt: nämlich den grenzenlosen, weder durch Zoll noch durch sonstige nationale Vorschriften behinderten Verkehr von Kapital und Arbeitskräften innerhalb der EU.

Vor allem vor dem Hintergrund der dramatischen und in der Regel katastrophalen Umstellung – quasi über Nacht – der osteuropäischen Planwirtschaften in neo-liberal operierende Marktwirtschaften seit Anfang der 1990er Jahre wurde eine riesige Lawine von Arbeitsmigranten von Ost nach West ausgelöst. Nachdem die westlichen Konzerne wie Heuschrecken über die Länder hergefallen waren und alles kahl gefressen hatten, was nicht niet- und nagelfest war, waren die Wirtschaftsleistungen in diesen Ländern ebenso dramatisch eingebrochen wie andererseits die Arbeitslosenzahlen in ungeahnte Höhen gestiegen waren, während zugleich das aus dem real-existierenden Sozialismus als Selbstverständlichkeit gewohnte soziale Netz kurzerhand abgewickelt worden war.

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