Zum Umgang mit der DDR-Geschichte
Vorwort
Neue und ungewohnte Töne waren in der Bundestagsdebatte am 27.09.2018 zu vernehmen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Christian Hirte, schätzte ein: „Differenzen, die wir in ganz Europa wahrnehmen, ziehen sich ein Stück weit auch durch unser Land. Nicht alles können wir dabei mit 40 Jahren SED-Diktatur erklären, sondern hier wirken die Erfahrungen der 90er Jahre noch immer nach. Nicht alles, was in dieser Zeit geschah, war segensreich.“
Der Ostbeauftragte der SPD und sächsische SPD-Vorsitzende Martin Dulig stellte fest: “Die Nachwendezeit ist vorbei, Ihre Aufarbeitung beginnt aber erst jetzt. Es war ein zentraler Fehler, über die damaligen Umbrüche, die Kränkungen und die Ungerechtigkeiten nicht öffentlich zu debattieren. Es wird Zeit, über die Form und Fehler des Systemwandels zu sprechen, der damals unter marktradikalen Vorzeichen ablief. Ich habe daher vorgeschlagen, eine gesamtdeutsche Wahrheits- und Versöhnungskommission einzusetzen.“ (Vgl. „Das Parlament“ Nr. 40-41 vom 01. Oktober 2018 – Debattendokumentation)
Auch ein Insider der Aufarbeitungsindustrie, BStU-Mitarbeiter und Bewerber für einen freiwerdenden Posten in Berlin-Hohenschönhausen, Ilko-Sascha Kowalczuk, meldete sich in der Süddeutschen Zeitung zu Wort. Er führte u.a. aus: „Diese Geschichte von Leid, Opfern, Unterdrückung und Widerstand erreichte die Gesellschaft nicht, es war nicht ihre Geschichte, noch schlimmer: Es wurde nicht ihre Geschichte… Aufarbeitung muss den Menschen gerecht werden, nicht den Aufarbeitern. Die DDR-Aufarbeitung sollte nun, fast dreißig Jahre nach dem Mauerfall, beginnen, die ganze Palette der DDR-Gesellschaft und die Transformationsgeschichte verknüpft zu erzählen. In dieser Aufarbeitung müssen alle Erfahrungsräume Platz finden“ (SZ vom 22. 10. 2018).
Solche Einsichten kommen nicht von ungefähr. Sie sind nur vor dem Hintergrund des sichtbaren Vertrauensverlustes der Regierungsparteien, der sich vertiefenden Spaltung der Gesellschaft und des unaufhaltsamen Vormarsches rechtspopulistischer Kräfte – besonders in Ostdeutschland – zu erklären. Ob es sich dabei um Beschwichtigungsversuche, politisches Taktieren oder gar um einen Neuanfang bei der Betrachtung der Geschichte der DDR handelt, wird sich zeigen, z.B. auch daran, ob der angedachte Kulturwandel in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen neben der Vermeidung sexueller Übergriffe auch dazu führt, wenigstens ein Minimum an Seriosität herzustellen und auf offenkundige Lügen, Verleumdungen und einen öffentlichen Pranger für ehemalige Angehörige des MfS zu verzichten.
Auf den Prüfstand gehört aber zweifellos eine Behörde, die seit 1990 weit mehr als zwei Milliarden Euro an Steuergeldern (mehr als das 80-fache der Ausgaben für die „Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen“) verschlungen hat, die Behörde des Bundesbeauftragten für die „Stasi-Unterlagen“.
Die GRH hat 21 Fragen zu Sinn, Aufgaben und zur Zukunft dieser Einrichtung formuliert, die zugleich grundsätzliche Fragen des künftigen Umgangs mit der DDR-Geschichte sind. Diese Fragen, wie auch das entsprechende Anschreiben nachfolgend dokumentiert, wurden am 21.06.2018 an den Leiter dieser Behörde, Roland Jahn, und als Kopien der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, der Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Katrin Budde, den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Stephan Brandner, und den Wissenschaftlichen Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat, Prof. Dr. Klaus Schröder, zugesandt.
Am 19.10.2018 fand ein Gespräch statt, zu dem Roland Jahn eingeladen hatte und an dem Hans Bauer, Dr. Reinhard Grimmer, Karl Rehbaum und Wolfgang Schmidt teilnahmen. Allein, dass dieses Gespräch überhaupt stattfand, ist eine kleine Sensation, hatten doch die Vorgänger von Roland Jahn solche Gespräche stets abgelehnt und Angehörigen des MfS jegliche Berechtigung abgesprochen, als Zeitzeugen an der Aufarbeitung der Geschichte der DDR und des MfS teilzunehmen.
Niemand konnte erwarten, dass es in diesem Gespräch zu einer ideologischen Verbrüderung zwischen den Gesprächspartnern kommen könnte. Fundamentale Gegensätze wurden nicht geleugnet. Trotzdem waren in dem etwa einstündigen Gespräch, welches sachlich und offen geführt wurde, auf die uns vor allem bewegende Frage, wie lange noch die BStU die “Aufarbeitung” in der bekannten Art fortsetzen will, von Roland Jahn überraschende Einschätzungen und Feststellungen zu vernehmen.
Angesichts der Spaltung der Gesellschaft und des wachsenden Einflusses rechtsextremistischer Tendenzen sei ein politischer Diskurs notwendig, an dem sich auch die ehemaligen Angehörigen des MfS beteiligen sollten. Diese Beteiligung sollte nicht an demütigende Bedingungen geknüpft werden. Es sei besser von Verantwortung als von Schuld zu sprechen. Sicher wäre niemand Mitarbeiter des MfS geworden, weil er Menschen quälen wollte. Das „Täter-Opfer-Klischee“ sei für das Geschichtsverständnis ungeeignet. Notwendig sei der Respekt vor den Biografien der Menschen. Auch müsse die Geschichte in der Wechselwirkung der Aktionen der beiden deutschen Staaten verstanden werden.
Erwartungsgemäß wurden die aufgeworfenen 21 Fragen nicht beantwortet und eine Beantwortung auch nicht in Aussicht gestellt. Mit dieser Publikation machen wir sie nunmehr öffentlich.
Ebenfalls veröffentlichen wir einen Brief an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Prof. Monika Grütters, in dem zum angestrebten Kulturwandel in der Gedenkstättenarbeit Stellung genommen wird.
Wir sehen mit diesen Initiativen einen Beitrag, 28 Jahre nach dem Ende der DDR endlich zu einem sachlichen und vernünftigen Umgang mit der DDR-Geschichte zu kommen und die Ausgrenzung großer Gruppen der DDR-Bevölkerung in der heutigen Gesellschaft zu überwinden.
Hans Bauer Dr. Reinhard Grimmer
Karl Rehbaum Wolfgang Schmidt
Berlin, im November 2018
Zu den Fragen…
Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung (GRH) e.V.
Der Vorsitzende
Bundesbeauftragten
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Herrn Roland Jahn
Karl-Liebknecht-Straße 31/33
10178 Berlin
Berlin, den 21. Juni 2018
Sehr geehrter Herr Jahn,
als Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung e.V. (GRH) vertreten wir jenen Teil der Bevölkerung Deutschlands, der seit Herstellung der staatlichen Einheit ausgegrenzt, diffamiert, sozial abgestraft und diskriminiert wird. Es sind Menschen, die für die DDR Verantwortung getragen haben und denen insbesondere eine Zusammenarbeit in und mit dem Ministerium für Staatssicherheit zur Last gelegt wird. Ihre Lebensleistungen werden verunglimpft, demokratische Gesinnung wird ihnen abgesprochen, berufliche und politische Karrieren werden verhindert.
An diesem seit einem Vierteljahrhundert andauernden Zustand hat Ihre Behörde entscheidenden Anteil. Als Instrument dafür dienen die Unterlagen des MfS. Mit ihrer Nutzung soll die DDR vor allem durch Dämonisierung des MfS delegitimiert werden.
Solche Erwartungen haben sich allerdings nicht erfüllt. Große Teile der Bevölkerung Ostdeutschlands erinnern sich vor allem an die Friedenspolitik, den konsequenten Antifaschismus und die sozialen Errungenschaften der DDR.
Auch als Institution der politischen Bildung und als Einrichtung der Forschung hat sich Ihre Behörde als untauglich erwiesen. Wesentliche Prinzipien der Auswertung der Unterlagen, wie gründliche Recherche, Sorgfaltspflichten, Angemessenheit, Neutralität und Vollständigkeit werden vernachlässigt; ebenso relevante Zusammenhänge ausgeblendet.
Das gegenwärtig offensichtliche Bemühen, die Fixierung auf das MfS zu relativieren und sich stärker auf Staat, SED und DDR-Alltag für die Anti-DDR-Hetze zu fokussieren, wird die Konflikte in der Gesellschaft verstärken und die Spaltung weiter vertiefen.
Die politisch Verantwortlichen müssen entscheiden, ob sie den Weg der Spaltung und des Unfriedens in Deutschland fortsetzen wollen.
Wir meinen jedenfalls, dass es dringend geboten ist, neue Wege in der Bewertung und Bewältigung der Vergangenheit beider deutscher Staaten zu gehen.
Wir haben uns deshalb erlaubt, 21 Fragen zur Arbeit der BStU und darüber hinaus zu formulieren. Die als Anlage beigefügten Fragen sollen bei Verantwortlichen und in der Öffentlichkeit zum Nachdenken anregen.
Für eine Positionierung zu den aufgeworfenen Fragen wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Bauer
PS: Diesen Brief mit den Fragen haben wir zur Kenntnis übersandt an
die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters;
die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Katrin Budde;
den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Stephan Brandner;
den Wissenschaftlichen Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat, Prof. Dr. Klaus Schröder.
Frageliste:
„Dem guten Frager ist schon halb geantwortet.“
(Friedrich Nietzsche)
Frage 1:
Ältere Mitglieder der GRH erinnern sich an ein vom Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung veröffentlichtes Bulletin (Nr. 169) mit dem Titel „Memorandum der Bundesregierung – vom 2. September 1956 – zur Frage der Wiederherstellung der deutschen Einheit“.
Das Memorandum war am 7. September 1956 von den BRD-Botschaftern in Moskau, Washington, Paris und London per Note an die jeweiligen Außenminister übergeben worden. Das Bulletin war zudem in einer komplizierten Phase des „Kalten Krieges“ (Lage in Polen und Ungarn) mit bemerkenswertem medialem Aufwand verbreitet worden. Nach einer ausführlichen Schilderung der damaligen Vorstellungen der Bundesregierung unter Dr. Konrad Adenauer heißt es in diesem Memorandum:
„14. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass freie Wahlen in ganz Deutschland, wie sie auch immer ausfallen mögen, nur den Sinn haben dürfen, das deutsche Volk zu einen und nicht zu entzweien. Die Errichtung eines neuen Regierungssystems darf daher in keinem Teile Deutschlands zu einer politischen Verfolgung der Anhänger des alten Systems führen. Aus diesem Grunde sollte nach Auffassung der Bundesregierung dafür Sorge getragen werden, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands niemand wegen seiner politischen Gesinnung oder nur weil er in Behörden oder politischen Organisationen eines Teils Deutschlands tätig gewesen ist, verfolgt werden.“
Herr Bundesbeauftragter, Sie und die von Ihnen geleitete Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) sind heute als staatliche Institution der BRD für diese Fragen maßgeblich mit zuständig. Wie denken Sie heute über diese damalige Haltung der Bundesregierung? Ist sie heute, nach mehr als einem Vierteljahrhundert der „Wiedervereinigung Deutschlands“, nicht aktueller denn je?
Frage 2:
Die Behörde des Bundesbeauftragten begann ihre Tätigkeit mit 52 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Berliner Zentrale und den 14 Außenstellen der damals noch bestehenden Bezirks-Hauptstädte der DDR. Die Behörde entwickelte sich bis Mitte der 90er Jahre zum zentralen BRD-Staatsorgan für die „Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen“ mit bis zu 3200 Beschäftigten und beschäftigte Ende 2016 immer noch 1.600 Mitarbeiter. Continue reading ‘Wahrheit und Versöhnung ?’ »
