Gilt in der BRD das Post- und Fernmeldegeheimnis?

“RotFuchs” / Oktober 2013 Seite 8

Pustekuchen!

Artikel 10 des Grundgesetzes sieht den ausnahmslosen Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vor. Aber – Pustekuchen! Wer die ZDF-Sendung „Frontal 21“, die schon am 20. November 2012 unter dem Titel „Beschlagnahmt und vernichtet – Westen kontrolliert Ost-Post“ ausgestrahlt wurde, seinerzeit gesehen hat, weiß, was Sache ist. Die „Brüder und Schwestern“ in der DDR wurden jahrzehntelang beäugt, belauscht und ausspioniert. Die Westalliierten und deren Geheimdienste pochten dabei auf gewisse Vorbehalts- und Sonderrechte der Sieger – mit Wissen und Wollen der BRD-Machthaber. Als „Die Zeit“ 1963 dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorwarf, das im Grundgesetz verbürgte Brief- und Fernmeldegeheimnis ohne Unterlass verletzt zu haben, erwiderte Bundesinnenminister Hermann Höcherl kaltschnäuzig: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“ „Zeit“-Redakteur Theo Sommer konterte: „Unter diesen Verfassungsschützern sind aber Leute, die den ganzen Tag zwar nicht mit dem Grundgesetz, wohl aber mit der SS-Blutgruppentätowierung unterm Arm herumlaufen.“ Denn mit der Post- und Fernmeldeschnüffelei waren ausgerechnet ehemalige SS- und Gestapo-Leute beauftragt.

Der Historiker Prof. Josef Foschepoth von der Universität Freiburg ermittelte, dass allein zwischen 1955 und 1972 über 119 Millionen Postsendungen aus der DDR herausgezogen, geöffnet, kontrolliert, ohne Rechtsgrund beschlagnahmt und größtenteils vernichtet worden sind, darunter massenhaft Privatbriefe. 2012 erschien Foschepoths aufsehenerregendes Buch „Überwachtes Deutschland – Post- und Telefonüberwachung in der alten BRD“.

Im Internet stieß ich auf die Ankündigung eines Kolloquiums mit dem Wissenschaftler. Es fand in der Berliner Gauck-Birthler-Jahn-Behörde statt. In Begleitung eines sachkundigen „RotFuchs“-Freundes und ISOR-Experten begab ich mich am 10. April in die „Höhle des Löwen“. Prof. Foschepoth wies sehr detailliert nach, wie aktiv Post- und Zollbeamte, Staatsanwälte und Richter an den massenhaften Gesetzesverletzungen beteiligt waren. Das änderte sich auch nicht, als 1968 im Zuge der Notstandsgesetzgebung die Schnüffelei mit dem Gesetz zur Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) formell gestattet wurde. An die Stelle alliierter Vorbehaltsrechte traten nun streng geheime Vereinbarungen zwischen der BRD und den drei Westmächten. Die Bundesrepublik verpflichtete sich, sämtliche Informationen, die aus Gründen der „nationalen Sicherheit“ anfielen – also Briefe, Fernschreiben und Tonbandmitschnitte – an die Geheimdienste der USA, Großbritanniens und Frankreichs durchzureichen. Das G-10-Gesetz habe es westdeutschen und alliierten Diensten ermöglicht, ihre spezifischen Mittel nach eigenem Gutdünken einzusetzen, ließ Prof. Foschepoth wissen.

Mit der als Wiedervereinigung deklarierten Annexion der DDR sollte die BRD angeblich ihre volle Souveränität erlangen. Doch unklar ist, ob die alten Geheimabkommen zwischen ihr und den drei Westmächten noch immer gelten. Für Prof. Foschepoth steht dies außer Frage.  Frontal 21“ erkundigte sich bei mehreren Behörden, erhielt aber nur vom Bundesinnenministerium eine Antwort: „Aufgrund der Komplexität der Sach- und Rechtslage ist derzeit keine abschließende Bewertung möglich“, hieß es ausweichend. In Anbetracht jüngster Enthüllungen des früheren NSAMitarbeiters Edward Snowden erlangen die Feststellungen des Freiburger Forschers besondere Relevanz, hat er doch nachgewiesen, dass die BRD-Regierung aufgrund mit den Westmächten geschlossener Verträge bis heute zu engster geheimdienstlicher Zusammenarbeit verpflichtet ist. Das Überwachungssystem der USA sei zwar reorganisiert worden, doch die NSA behalte seither die wichtigsten Objekte per Satellit aus dem All im Blickfeld. Außer einer Anpassung an die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts habe sich bis heute wohl kaum etwas geändert. Es versteht sich von selbst, daß weder die deutschen Geheimdienste noch Frau Merkel oder der prinzipiell ahnungslose Innenminister Friedrich von all dem etwas wissen.

Prof. Foschepoth ließ sich übrigens in der Gauck-Birthler-Jahn-Behörde auch durch Teilnehmer, die behaupteten, die Post- und Telefonüberwachung der DDR sei deshalb völlig anders zu bewerten, weil sie allein der Ausspionierung ihrer Bürger gedient habe, während die BRD feindliche kommunistische Ideologien habe abwehren müssen, nicht aus der Ruhe bringen. Er konterte mit dem Hinweis auf Rechtsstaatlichkeit. In seinem Buch liest man dazu: „Es war nicht alles so glatt, so rechtsstaatlich, so demokratisch, so glücklich und so erfolgreich, wie manche Darstellung zur Geschichte der Bundesrepublik suggeriert.“

Volker Link, Frankfurt (Oder)

Link zum Originalartikel im “RotFuchs” Oktober 2013

 

Neue Töne einer Kakophonie

“RotFuchs” / Oktober 2013 Seite 9

Zum Paradigmen-Wechsel in der MfS-„Forschung“

 Im Juni-RF hat Karl-Wilhelm Wolf auf den Paradigmenwechsel in der MfS-„Forschung“  aufmerksam gemacht. Offenbar setzen nicht alle mit dieser Materie Befaßten weiterhin auf „Schaum vorm Maul“. So hat der 1967 geborene Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk, seit mehreren Jahren „Projektleiter in der Forschungsabteilung“ der Gauck-Birthler-Jahn-Behörde, seine zahlreichen Mitschnüffler, die inzwischen weit über 5000 Monographien, 2000 andere Veröffentlichungen sowie Millionen Aktenblätter zum Thema fabriziert haben, in seinem neuen Buch „Stasi konkret“ dazu aufgefordert, ihre diesbezügliche Sicht zu modifizieren.

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Nur 13 Prozent waren alte Nazis

„Neues Deutschland” vom 04.10.2013

Von René Heilig

Bundesamt für Verfassungsschutz präsentiert sich in weißer Weste – fast zumindest

Zwei Historiker aus Bochum stellen dem Inlandsgeheimdienst einen Persilschein aus: Eine monokausal aus personellen »braunen Wurzeln« erklärte Geschichte und gesellschaftliche Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) greife offensichtlich zu kurz, lautet das Zwischenfazit ihrer Studie.

Der Begriff Persilschein hatte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Konjunktur in den Westzonen Deutschlands. Wollten belastete Regimediener die von den Alliierten eingesetzten Entnazifizierungskommissionen täuschen, dann besorgten sie sich bei Naziopfern oder -gegnern einen positiven Leumund. Und schon waren sie »reingewaschen«, bereit, neue tragende Ämter in Staat und Gesellschaft zu bekleiden.

So ähnlich läuft das noch immer. Seit November 2011 arbeiten Prof. Dr. Constantin Goschler und Prof. Dr. Michael Wala von der Ruhr-Universität Bochum an einem Forschungsprojekt zur »Organisationsgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz 1950-1975, unter besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiter in der Gründungsphase«.

Diese Woche nun stellten sie einen Zwischenbericht vor. Und der ist – der Verfassungsschutz kann’s brauchen – relativ positiv. Kernaussage: »Nur« für 205 Mitarbeiter der ersten Stunden waren Dokumente über eine NSDAP-Mitgliedschaft oder in anderen Nazi-Organisationen aufzutreiben. Das entspreche einem Anteil von 13 Prozent des Personals und sei gegenüber anderen Einrichtungen eine »eher niedrige Zahl«.

Folglich transportierten die Forscher, die nach einer Ausschreibung des Bundesinnenministeriums für den Job angestellt wurden, die Botschaft: Ein prägender Einfluss von früheren Mitgliedern des NS-Sicherheitsapparats auf die Arbeit der Behörde lässt sich nicht feststellen. Auch ein Vorwurf, der Dienst sei wegen seiner Vergangenheit gegenüber rechtsextremen Umtrieben blind, greife zu kurz.

Das könne man »nach bisherigem Stand« feststellen. Doch ihre statistische Fleißarbeit ist »nur mit großer Vorsicht zu genießen«, sagen die Professoren selbst. Weder sei es möglich, das BfV-Personal vollständig zu erfassen, noch alle Angaben über eine NS-Belastung vollständig zu recherchieren. Die Zahlen enthalten zudem feste und freie Mitarbeiter vom Präsidenten bis zur Putzfrau. Je nach Auswahl ergeben sich daher ganz unterschiedliche quantitative Aussagen, schränken die Forscher ein.

Zahlen allein sind wenig aussagekräftig. Zwar leistete sich der erst nach Gründung der Bundesrepublik entstehende Verfassungsschutz weniger belastete SS-Geheimdienstler als beispielsweise der als Organisation Gehlen gegründete BND. Doch das BfV stellte 1955 Hubert Schrübbers an seine Spitze. Der musste das Präsidentenamt dann 1972 wieder räumen, nachdem die DDR seine Tätigkeit als Nazi-Oberstaatsanwalt bekannt gemacht hatte.

Link zum Originalartikel in “Neues Deutschland” vom 04.10.2013

»Die Leipziger Richter müssen jetzt nachsitzen«

„junge Welt“ vom 10.10.2013 / Inland / Seite 2


Richterspruch aus Karlsruhe: Thüringens Oppositionsführer darf nicht vom Verfassungsschutz überwacht werden. Gespräch mit Bodo Ramelow

Interview: Peter Wolter
Bodo Ramelow ist Fraktionsvorsitzender der Partei Die Linke im thüringischen Landtag
Seit Jahren haben Sie darum gekämpft, daß die Verfassungsschutzämter Ihre Überwachung einstellen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat Ihnen gestern recht gegeben. Hat es Sie überrascht?

Es hat mich in der Tat überrascht, ich war darauf nicht vorbereitet. Ich war mir allerdings seit langem sicher, daß mir dieser Sieg irgendwann zuteil wird. Ich wurde 30 Jahre lang vom Verfassungsschutz beschnüffelt, habe 15 Prozesse geführt und zehn Jahre lang dagegen gekämpft. Immerhin habe ich jetzt die Genugtuung, daß alle Maßnahmen verfassungswidrig waren, die der Geheimdienst gegen mich ergriffen hat.

Welche Konsequenzen hat das Urteil jetzt?

Zunächst einmal die, daß der Fall zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zurückverwiesen wurde. Die Herren in den roten Roben haben eine schallende Ohrfeige bekommen, sie haben jetzt die Chance, noch einmal über ihr früheres Urteil nachdenken zu können. Sie müssen nachsitzen. Ich werde also im Leipziger Gerichtsgebäude noch einmal in die Nähe des Dimitroff-Saals kommen. Damit werde ich für die dunklen Stunden entlohnt, die ich dort im Flur sitzen mußte, um auf das damalige Scheißurteil zu warten. Ich gehe davon aus, daß ich in Leipzig dieses Mal obsiegen werde, denn die von Karlsruhe aufgestellten Kriterien sind sehr eng gefaßt. Außerdem gibt es mindestens sechs weitere Klagen, die entscheidungsreif sind – unter anderem von den Bundestagsabgeordneten Petra Pau, Gesine Lötzsch und Dietmar Bartsch. Das Karlsruher Urteil muß auch für diese Fälle Entscheidungsgrundlage sein.

Und politische Konsequenzen?

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) muß dafür sorgen, daß jede Observation der Linkspartei und ihrer Fraktionen eingestellt wird. Sie muß die deutliche Ansage machen, daß es nach diesem Richterspruch keine Rechtfertigung mehr dafür gibt, in irgendeiner Form Daten, Fakten oder sonstige Informationen über Abgeordnete der Linken zu sammeln. Ich gehe noch ein Stück weiter: Die Bespitzelung aller Mitglieder meiner Partei ist einzustellen. Am skandalösesten verhält sich Bayern: Dort müssen Menschen, die in den öffentlichen Dienst wollen oder öffentliche Gelder beziehen, per Unterschrift bestätigen, daß sie nicht Mitglied der Linken sind. Für den Fall, daß Merkel nicht eingreift, wünsche ich mir, daß die neue Bundestagsfraktion meiner Partei alle juristischen Mittel prüft.

Es ist immer wieder zu beobachten, daß oberste Gerichte mit verfassungsrechtlichen Argumenten Urteile von Vorinstanzen kassieren. Haben Sie eine Erklärung, warum diese immer wieder in Sachen Grundrechte belehrt werden müssen?

Das ist Kalter Krieg – für viele Juristen steht der Feind nicht nur links, er muß auch mit allen Mitteln bekämpft werden. Rechts steht die pucklige Verwandtschaft, da geht eben hin und wieder etwas schief. Diese Haltung hat uns all das beschert, was im Moment unter der Überschrift »NSU« zu besichtigen ist. Als Linke müssen wir immer wieder betonen, daß die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik keinen Verfassungsrang hat, daß es völlig legitim ist, über Alternativen nachzudenken. Wie schon der Politikwissenschaftler Wolfgang Abendroth herausgearbeitet hat, werden linke Denkstrukturen in dieser Republik immer gleich unter Generalverdacht gestellt.

Wie ist das mit den Anwaltskosten? Die 15 Prozesse müssen Sie doch ein Heidengeld gekostet haben. Muß das alles vom Staat übernommen werden?

Einen Teil davon hat er schon bezahlt. Die Kosten der Prozesse, die ich in Thüringen geführt habe, wurden mit einer gemeinsamen Erklärung von der Landesregierung und mir aus der Welt geschafft – das Land bezahlt. Großen Dank schulde ich der Solidarität der Bundestagsfraktion und meiner eigenen Landtagsfraktion, anders hätte ich nicht so lange durchhalten können. Selbst wenn man so zäh ist wie ich, man muß auch den finanziellen Spielraum haben. Und deswegen sage ich, daß dieses Urteil nicht nur für mich selbst, sondern für uns alle wichtig ist.

 

Siehe auch: Pressestimme in “junge Welt”

Ramelow obsiegt gegen Verfassungsschutz

„junge Welt“ vom 10.10.2013 / Inland / Seite 1

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Inlandsgeheimdienst darf Thüringer Linken-Fraktionschef nicht mehr bespitzeln

Der Verfassungsschutz darf Abgeordnete aus dem Bundestag oder aus Landtagen in begründeten Ausnahmefällen überwachen. Im Fall des Linke-Politikers Bodo Ramelow erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die jahrelange Überwachung am Mittwoch jedoch für verfassungswidrig. Das Gericht hob damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf. Der Fraktionschef der Linkspartei im thüringischen Landtag hatte gegen die Überwachung selbst geklagt. Die obersten Richter begründeten ihre Entscheidung damit, daß Abgeordnete durch das sogenannte freie Mandat nach Artikel 38 Grundgesetz besonders geschützt seien. Durch die Sammlung und Speicherung von Daten durch den Verfassungsschutz werde darin massiv eingegriffen. »Dieser Eingriff kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, unterliegt jedoch strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen.« Bei Ramelow sei dies nicht der Fall. Der 57jährige ist seit 1999 Abgeordneter. Mehrere Jahre lang war er auch Vize-Fraktionschef der Linkspartei im Bundestag. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt bereits seit 1986 eine Akte über ihn. Das Urteil betrifft auch andere Linke-Abgeordnete, die der Verfassungsschutz wegen vermeintlich extremistischer Bestrebungen im Visier hat. Die Parteivorsitzende Katja Kipping forderte die sofortige Einstellung der Beobachtung ihrer Partei durch den Verfassungsschutz. Das Bundesinnenministerium erklärte, Ramelow werde schon seit längerem nicht mehr vom Verfassungsschutz observiert. Der Geheimdienst beschränke sich inzwischen auf die »offen extremistischen Strukturen« innerhalb der Partei Die Linke wie etwa die »Kommunistische Plattform« und das »Marxistische Forum«. Bodo Ramelow teilte am Mittwoch mit, daß er mehr als 30 Jahre lang »ausspioniert und ausgeschnüffelt« worden sei. Er bedankte sich bei allen, die ihn im Kampf gegen die staatliche Überwachung unterstützt hatten. (Reuters/dpa/jW)