Ramelow obsiegt gegen Verfassungsschutz
„junge Welt“ vom 10.10.2013 / Inland / Seite 1 ——————————————————————————– Inlandsgeheimdienst darf Thüringer Linken-Fraktionschef nicht mehr bespitzeln Der Verfassungsschutz darf Abgeordnete aus dem Bundestag oder aus Landtagen in begründeten Ausnahmefällen überwachen. Im Fall des Linke-Politikers Bodo Ramelow erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die jahrelange Überwachung am Mittwoch jedoch für verfassungswidrig. Das Gericht hob damit eine …
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