NSA-Chefs werfen hin

“junge Welt” vom 18.10.2013 / Titel / Seite 1 /

Führungsspitze des US-Geheimdienstes kündigt Rücktritt an. Scharfe Kritik an krimineller Praxis kam ausgerechnet von konservativen Politikern.

Von Rainer Rupp.

Nach acht Jahren an der Spitze des US-Geheimdienstes NSA verkündete der hochdekorierte General Keith Alexander am Donnerstag überraschend seinen vorzeitigen Rückzug ins Privatleben. Er will sich in Zukunft »mehr um seine Familie kümmern« statt, ließe sich sagen, um die anderer Leute per Internetschnüffelei. Gemeinsam mit Alexander will auch sein ziviler Stellvertreter John Inglis im März oder April 2014 die Abhöragentur verlassen.

Die kriminellen Arbeitsmethoden und Betätigungsfelder der NSA wurden im Sommer vom Whistleblower Edward Snowden dokumentiert. Ohne Snowden gäbe es die Umstrukturierung an der Spitze der NSA nicht. Die Berichte über das billionenfache Aufsaugen auch von US-amerikanischen, privaten Telefongesprächen, E-Mails, Adreßlisten und von Metadaten aus sozialen Netzwerken wie »Facebook« riefen in den USA umfassende Kritik hervor. Mit Hilfe der von der NSA gesammelten Daten wurden Charakterprofile angefertigt, die einzelne Personen oder ganze Gruppen automatisch zu Verdächtigen werden ließen. Außerdem wurde bekannt, daß die großen US-Internetkonzerne für ihre Kooperation beim Auspionieren ihrer Kunden von der NSA jährlich 300 Millionen Dollar für ihre »Mühen« bekommen haben.

Ironie der Geschichte: Ausgerechnet der Kongreßabgeordnete Jim Sensenbrenner, der sich unter Obamas Vorgänger George W. Bush wie kein anderer 2001 für den »Patriot Act« einsetzte und damit maßgeblich an der Zerstörung der bürgerlichen Freiheiten in den USA mitwirkte, steht jetzt in Washington an der Spitze der Ankläger gegen den »Machtmißbrauch« der NSA. Der Obama-Administration wirft Sensenbrenner vor, die von ihm im »Patriot Act« geschriebenen Gesetzestexte absichtlich falsch zu interpretieren, um ihr illegales Vorgehen zu rechtfertigen.

Zugleich forderte der Abgeordnete US-Justizminister Eric Holder auf, endlich ein Meineidverfahren gegen den aktuellen Koordinator der 16 US-Geheimdienste, James Clapper, einzuleiten. Clapper hatte nach einer Anhörung vor dem Kongreß zu den illegalen NSA-Aktivitäten eingestanden, auf entsprechende Fragen »die am wenigsten unwahre Antwort« gegeben zu haben. Tatsächlich hatte Clapper unter Eid jegliches rechtswidriges Verhalten der NSA abgestritten. Das blieb bis heute ohne juristische Folgen.

Im Ausland geriet die NSA wegen ihrer Schlüsselrolle bei den außergerichtlichen Tötungen von angeblich »Terrorverdächtigen« – einer gängigen Praxis der Obama-Administration – besonders in Verruf. Diese »präventiven« Exekutionen von Zielpersonen und ihren Begleitern erfolgen in der Regel durch von US-Drohnen abgefeuerte Raketen. Die dazu notwendigen Zielkoordinaten werden von der NSA bezogen.

Die hat derzeit neben der generellen Kritik noch andere Probleme. Sie baut in Bluffdale im Mormonen-Bundesstaat Utah ein gigantisches neues Datenzentrum für etwa zwei Milliarden Dollar. Es soll nach Aussagen von früheren NSA-Mitarbeitern eine Kapazität haben, mit der die gesamte elektronische Kommunikation der Menschheit in den nächsten 100 Jahren gespeichert werden kann – zum Mitlesen oder Mithören. Die Anlage sollte im September eröffnet werden. Wegen Überlastung der Stromversorgung kommt es aber immer wieder zu Explosionen und Bränden. Das legte die riesige »Festplatte« bereits in der Testphase lahm.

Link zum Originalartikel in “junge Welt” vom 18.10.2013

Report zur Protestveranstaltung des OKV am 3. Oktober 2013

..aus der Mail vom Ostdeutschen Kuratorium von Verbänden e.V. (OKV)..

Liebe Freunde und Sympathisanten des OKV! Ein Report zur OKV-Protestveranstaltung am 3. Oktober 2013 wurde heute auf unserer Website veröffentlicht. Ein unkomplizierter Zugang ist auf der Startseite über den eigens dafür auf der rechten Seite platzierten Button möglich. Alle Reden, die angenommene Willenserklärung sowie Meinungen von Teilnehmern sind veröffentlicht. Weiter Meinungen werden gern entgegen genommen.

Mit solidarischen Grüßen

Helmut Holfert

OKV-Redakteur

Link zum Ostdeutsches Kuratorium von Verbänden e.V. (OKV)

Gilt in der BRD das Post- und Fernmeldegeheimnis?

“RotFuchs” / Oktober 2013 Seite 8

Pustekuchen!

Artikel 10 des Grundgesetzes sieht den ausnahmslosen Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vor. Aber – Pustekuchen! Wer die ZDF-Sendung „Frontal 21“, die schon am 20. November 2012 unter dem Titel „Beschlagnahmt und vernichtet – Westen kontrolliert Ost-Post“ ausgestrahlt wurde, seinerzeit gesehen hat, weiß, was Sache ist. Die „Brüder und Schwestern“ in der DDR wurden jahrzehntelang beäugt, belauscht und ausspioniert. Die Westalliierten und deren Geheimdienste pochten dabei auf gewisse Vorbehalts- und Sonderrechte der Sieger – mit Wissen und Wollen der BRD-Machthaber. Als „Die Zeit“ 1963 dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorwarf, das im Grundgesetz verbürgte Brief- und Fernmeldegeheimnis ohne Unterlass verletzt zu haben, erwiderte Bundesinnenminister Hermann Höcherl kaltschnäuzig: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“ „Zeit“-Redakteur Theo Sommer konterte: „Unter diesen Verfassungsschützern sind aber Leute, die den ganzen Tag zwar nicht mit dem Grundgesetz, wohl aber mit der SS-Blutgruppentätowierung unterm Arm herumlaufen.“ Denn mit der Post- und Fernmeldeschnüffelei waren ausgerechnet ehemalige SS- und Gestapo-Leute beauftragt.

Der Historiker Prof. Josef Foschepoth von der Universität Freiburg ermittelte, dass allein zwischen 1955 und 1972 über 119 Millionen Postsendungen aus der DDR herausgezogen, geöffnet, kontrolliert, ohne Rechtsgrund beschlagnahmt und größtenteils vernichtet worden sind, darunter massenhaft Privatbriefe. 2012 erschien Foschepoths aufsehenerregendes Buch „Überwachtes Deutschland – Post- und Telefonüberwachung in der alten BRD“.

Im Internet stieß ich auf die Ankündigung eines Kolloquiums mit dem Wissenschaftler. Es fand in der Berliner Gauck-Birthler-Jahn-Behörde statt. In Begleitung eines sachkundigen „RotFuchs“-Freundes und ISOR-Experten begab ich mich am 10. April in die „Höhle des Löwen“. Prof. Foschepoth wies sehr detailliert nach, wie aktiv Post- und Zollbeamte, Staatsanwälte und Richter an den massenhaften Gesetzesverletzungen beteiligt waren. Das änderte sich auch nicht, als 1968 im Zuge der Notstandsgesetzgebung die Schnüffelei mit dem Gesetz zur Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) formell gestattet wurde. An die Stelle alliierter Vorbehaltsrechte traten nun streng geheime Vereinbarungen zwischen der BRD und den drei Westmächten. Die Bundesrepublik verpflichtete sich, sämtliche Informationen, die aus Gründen der „nationalen Sicherheit“ anfielen – also Briefe, Fernschreiben und Tonbandmitschnitte – an die Geheimdienste der USA, Großbritanniens und Frankreichs durchzureichen. Das G-10-Gesetz habe es westdeutschen und alliierten Diensten ermöglicht, ihre spezifischen Mittel nach eigenem Gutdünken einzusetzen, ließ Prof. Foschepoth wissen.

Mit der als Wiedervereinigung deklarierten Annexion der DDR sollte die BRD angeblich ihre volle Souveränität erlangen. Doch unklar ist, ob die alten Geheimabkommen zwischen ihr und den drei Westmächten noch immer gelten. Für Prof. Foschepoth steht dies außer Frage.  Frontal 21“ erkundigte sich bei mehreren Behörden, erhielt aber nur vom Bundesinnenministerium eine Antwort: „Aufgrund der Komplexität der Sach- und Rechtslage ist derzeit keine abschließende Bewertung möglich“, hieß es ausweichend. In Anbetracht jüngster Enthüllungen des früheren NSAMitarbeiters Edward Snowden erlangen die Feststellungen des Freiburger Forschers besondere Relevanz, hat er doch nachgewiesen, dass die BRD-Regierung aufgrund mit den Westmächten geschlossener Verträge bis heute zu engster geheimdienstlicher Zusammenarbeit verpflichtet ist. Das Überwachungssystem der USA sei zwar reorganisiert worden, doch die NSA behalte seither die wichtigsten Objekte per Satellit aus dem All im Blickfeld. Außer einer Anpassung an die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts habe sich bis heute wohl kaum etwas geändert. Es versteht sich von selbst, daß weder die deutschen Geheimdienste noch Frau Merkel oder der prinzipiell ahnungslose Innenminister Friedrich von all dem etwas wissen.

Prof. Foschepoth ließ sich übrigens in der Gauck-Birthler-Jahn-Behörde auch durch Teilnehmer, die behaupteten, die Post- und Telefonüberwachung der DDR sei deshalb völlig anders zu bewerten, weil sie allein der Ausspionierung ihrer Bürger gedient habe, während die BRD feindliche kommunistische Ideologien habe abwehren müssen, nicht aus der Ruhe bringen. Er konterte mit dem Hinweis auf Rechtsstaatlichkeit. In seinem Buch liest man dazu: „Es war nicht alles so glatt, so rechtsstaatlich, so demokratisch, so glücklich und so erfolgreich, wie manche Darstellung zur Geschichte der Bundesrepublik suggeriert.“

Volker Link, Frankfurt (Oder)

Link zum Originalartikel im “RotFuchs” Oktober 2013

 

Neue Töne einer Kakophonie

“RotFuchs” / Oktober 2013 Seite 9

Zum Paradigmen-Wechsel in der MfS-„Forschung“

 Im Juni-RF hat Karl-Wilhelm Wolf auf den Paradigmenwechsel in der MfS-„Forschung“  aufmerksam gemacht. Offenbar setzen nicht alle mit dieser Materie Befaßten weiterhin auf „Schaum vorm Maul“. So hat der 1967 geborene Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk, seit mehreren Jahren „Projektleiter in der Forschungsabteilung“ der Gauck-Birthler-Jahn-Behörde, seine zahlreichen Mitschnüffler, die inzwischen weit über 5000 Monographien, 2000 andere Veröffentlichungen sowie Millionen Aktenblätter zum Thema fabriziert haben, in seinem neuen Buch „Stasi konkret“ dazu aufgefordert, ihre diesbezügliche Sicht zu modifizieren.

Artikel vollständig lesen >>

Nur 13 Prozent waren alte Nazis

„Neues Deutschland” vom 04.10.2013

Von René Heilig

Bundesamt für Verfassungsschutz präsentiert sich in weißer Weste – fast zumindest

Zwei Historiker aus Bochum stellen dem Inlandsgeheimdienst einen Persilschein aus: Eine monokausal aus personellen »braunen Wurzeln« erklärte Geschichte und gesellschaftliche Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) greife offensichtlich zu kurz, lautet das Zwischenfazit ihrer Studie.

Der Begriff Persilschein hatte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Konjunktur in den Westzonen Deutschlands. Wollten belastete Regimediener die von den Alliierten eingesetzten Entnazifizierungskommissionen täuschen, dann besorgten sie sich bei Naziopfern oder -gegnern einen positiven Leumund. Und schon waren sie »reingewaschen«, bereit, neue tragende Ämter in Staat und Gesellschaft zu bekleiden.

So ähnlich läuft das noch immer. Seit November 2011 arbeiten Prof. Dr. Constantin Goschler und Prof. Dr. Michael Wala von der Ruhr-Universität Bochum an einem Forschungsprojekt zur »Organisationsgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz 1950-1975, unter besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiter in der Gründungsphase«.

Diese Woche nun stellten sie einen Zwischenbericht vor. Und der ist – der Verfassungsschutz kann’s brauchen – relativ positiv. Kernaussage: »Nur« für 205 Mitarbeiter der ersten Stunden waren Dokumente über eine NSDAP-Mitgliedschaft oder in anderen Nazi-Organisationen aufzutreiben. Das entspreche einem Anteil von 13 Prozent des Personals und sei gegenüber anderen Einrichtungen eine »eher niedrige Zahl«.

Folglich transportierten die Forscher, die nach einer Ausschreibung des Bundesinnenministeriums für den Job angestellt wurden, die Botschaft: Ein prägender Einfluss von früheren Mitgliedern des NS-Sicherheitsapparats auf die Arbeit der Behörde lässt sich nicht feststellen. Auch ein Vorwurf, der Dienst sei wegen seiner Vergangenheit gegenüber rechtsextremen Umtrieben blind, greife zu kurz.

Das könne man »nach bisherigem Stand« feststellen. Doch ihre statistische Fleißarbeit ist »nur mit großer Vorsicht zu genießen«, sagen die Professoren selbst. Weder sei es möglich, das BfV-Personal vollständig zu erfassen, noch alle Angaben über eine NS-Belastung vollständig zu recherchieren. Die Zahlen enthalten zudem feste und freie Mitarbeiter vom Präsidenten bis zur Putzfrau. Je nach Auswahl ergeben sich daher ganz unterschiedliche quantitative Aussagen, schränken die Forscher ein.

Zahlen allein sind wenig aussagekräftig. Zwar leistete sich der erst nach Gründung der Bundesrepublik entstehende Verfassungsschutz weniger belastete SS-Geheimdienstler als beispielsweise der als Organisation Gehlen gegründete BND. Doch das BfV stellte 1955 Hubert Schrübbers an seine Spitze. Der musste das Präsidentenamt dann 1972 wieder räumen, nachdem die DDR seine Tätigkeit als Nazi-Oberstaatsanwalt bekannt gemacht hatte.

Link zum Originalartikel in “Neues Deutschland” vom 04.10.2013