»Die Leipziger Richter müssen jetzt nachsitzen«

„junge Welt“ vom 10.10.2013 / Inland / Seite 2


Richterspruch aus Karlsruhe: Thüringens Oppositionsführer darf nicht vom Verfassungsschutz überwacht werden. Gespräch mit Bodo Ramelow

Interview: Peter Wolter
Bodo Ramelow ist Fraktionsvorsitzender der Partei Die Linke im thüringischen Landtag
Seit Jahren haben Sie darum gekämpft, daß die Verfassungsschutzämter Ihre Überwachung einstellen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat Ihnen gestern recht gegeben. Hat es Sie überrascht?

Es hat mich in der Tat überrascht, ich war darauf nicht vorbereitet. Ich war mir allerdings seit langem sicher, daß mir dieser Sieg irgendwann zuteil wird. Ich wurde 30 Jahre lang vom Verfassungsschutz beschnüffelt, habe 15 Prozesse geführt und zehn Jahre lang dagegen gekämpft. Immerhin habe ich jetzt die Genugtuung, daß alle Maßnahmen verfassungswidrig waren, die der Geheimdienst gegen mich ergriffen hat.

Welche Konsequenzen hat das Urteil jetzt?

Zunächst einmal die, daß der Fall zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zurückverwiesen wurde. Die Herren in den roten Roben haben eine schallende Ohrfeige bekommen, sie haben jetzt die Chance, noch einmal über ihr früheres Urteil nachdenken zu können. Sie müssen nachsitzen. Ich werde also im Leipziger Gerichtsgebäude noch einmal in die Nähe des Dimitroff-Saals kommen. Damit werde ich für die dunklen Stunden entlohnt, die ich dort im Flur sitzen mußte, um auf das damalige Scheißurteil zu warten. Ich gehe davon aus, daß ich in Leipzig dieses Mal obsiegen werde, denn die von Karlsruhe aufgestellten Kriterien sind sehr eng gefaßt. Außerdem gibt es mindestens sechs weitere Klagen, die entscheidungsreif sind – unter anderem von den Bundestagsabgeordneten Petra Pau, Gesine Lötzsch und Dietmar Bartsch. Das Karlsruher Urteil muß auch für diese Fälle Entscheidungsgrundlage sein.

Und politische Konsequenzen?

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) muß dafür sorgen, daß jede Observation der Linkspartei und ihrer Fraktionen eingestellt wird. Sie muß die deutliche Ansage machen, daß es nach diesem Richterspruch keine Rechtfertigung mehr dafür gibt, in irgendeiner Form Daten, Fakten oder sonstige Informationen über Abgeordnete der Linken zu sammeln. Ich gehe noch ein Stück weiter: Die Bespitzelung aller Mitglieder meiner Partei ist einzustellen. Am skandalösesten verhält sich Bayern: Dort müssen Menschen, die in den öffentlichen Dienst wollen oder öffentliche Gelder beziehen, per Unterschrift bestätigen, daß sie nicht Mitglied der Linken sind. Für den Fall, daß Merkel nicht eingreift, wünsche ich mir, daß die neue Bundestagsfraktion meiner Partei alle juristischen Mittel prüft.

Es ist immer wieder zu beobachten, daß oberste Gerichte mit verfassungsrechtlichen Argumenten Urteile von Vorinstanzen kassieren. Haben Sie eine Erklärung, warum diese immer wieder in Sachen Grundrechte belehrt werden müssen?

Das ist Kalter Krieg – für viele Juristen steht der Feind nicht nur links, er muß auch mit allen Mitteln bekämpft werden. Rechts steht die pucklige Verwandtschaft, da geht eben hin und wieder etwas schief. Diese Haltung hat uns all das beschert, was im Moment unter der Überschrift »NSU« zu besichtigen ist. Als Linke müssen wir immer wieder betonen, daß die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik keinen Verfassungsrang hat, daß es völlig legitim ist, über Alternativen nachzudenken. Wie schon der Politikwissenschaftler Wolfgang Abendroth herausgearbeitet hat, werden linke Denkstrukturen in dieser Republik immer gleich unter Generalverdacht gestellt.

Wie ist das mit den Anwaltskosten? Die 15 Prozesse müssen Sie doch ein Heidengeld gekostet haben. Muß das alles vom Staat übernommen werden?

Einen Teil davon hat er schon bezahlt. Die Kosten der Prozesse, die ich in Thüringen geführt habe, wurden mit einer gemeinsamen Erklärung von der Landesregierung und mir aus der Welt geschafft – das Land bezahlt. Großen Dank schulde ich der Solidarität der Bundestagsfraktion und meiner eigenen Landtagsfraktion, anders hätte ich nicht so lange durchhalten können. Selbst wenn man so zäh ist wie ich, man muß auch den finanziellen Spielraum haben. Und deswegen sage ich, daß dieses Urteil nicht nur für mich selbst, sondern für uns alle wichtig ist.

 

Siehe auch: Pressestimme in “junge Welt”

Ramelow obsiegt gegen Verfassungsschutz

„junge Welt“ vom 10.10.2013 / Inland / Seite 1

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Inlandsgeheimdienst darf Thüringer Linken-Fraktionschef nicht mehr bespitzeln

Der Verfassungsschutz darf Abgeordnete aus dem Bundestag oder aus Landtagen in begründeten Ausnahmefällen überwachen. Im Fall des Linke-Politikers Bodo Ramelow erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die jahrelange Überwachung am Mittwoch jedoch für verfassungswidrig. Das Gericht hob damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf. Der Fraktionschef der Linkspartei im thüringischen Landtag hatte gegen die Überwachung selbst geklagt. Die obersten Richter begründeten ihre Entscheidung damit, daß Abgeordnete durch das sogenannte freie Mandat nach Artikel 38 Grundgesetz besonders geschützt seien. Durch die Sammlung und Speicherung von Daten durch den Verfassungsschutz werde darin massiv eingegriffen. »Dieser Eingriff kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, unterliegt jedoch strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen.« Bei Ramelow sei dies nicht der Fall. Der 57jährige ist seit 1999 Abgeordneter. Mehrere Jahre lang war er auch Vize-Fraktionschef der Linkspartei im Bundestag. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt bereits seit 1986 eine Akte über ihn. Das Urteil betrifft auch andere Linke-Abgeordnete, die der Verfassungsschutz wegen vermeintlich extremistischer Bestrebungen im Visier hat. Die Parteivorsitzende Katja Kipping forderte die sofortige Einstellung der Beobachtung ihrer Partei durch den Verfassungsschutz. Das Bundesinnenministerium erklärte, Ramelow werde schon seit längerem nicht mehr vom Verfassungsschutz observiert. Der Geheimdienst beschränke sich inzwischen auf die »offen extremistischen Strukturen« innerhalb der Partei Die Linke wie etwa die »Kommunistische Plattform« und das »Marxistische Forum«. Bodo Ramelow teilte am Mittwoch mit, daß er mehr als 30 Jahre lang »ausspioniert und ausgeschnüffelt« worden sei. Er bedankte sich bei allen, die ihn im Kampf gegen die staatliche Überwachung unterstützt hatten. (Reuters/dpa/jW)

Rezension zu “Der Krieg der deutschen Geheimdienste gegen den Osten seit 1917” von Helmut Wagner

Die Welt der Geheimdienste – Ihre gestaltenden Aktivitäten in der Geschichte des 20. Jahrhunderts

Der Autor, Helmut Wagner, ein ehemaliger Mitarbeiter der Hauptabteilung II des MfS (Spionageabwehr) hat im Ergebnis umfangreicher Recherchen die Bedeutung, Aufgaben, Ziele, Erfolge und Niederlagen des Agierens verschiedener Geheimdienste im Verlaufe des 20. Jahrhunderts dargelegt.

Es ist eine gelungene und lesenswerte Zusammenfassung bereits bekannter, aber auch neu erarbeiteter Fakten, Erkenntnisse, Interpretationen über die Aktivitäten der Geheimdienste in Ost und West. Dem an Geschichte interessierten Leser sind sicher eine ganze Reihe der geschilderten geheimdienstlichen Vorgänge aus der Literatur bekannt. Dennoch erscheinen sie zum Teil in anderen Zusammenhängen, Bezügen, verschiedentlich auch in einem anderen Licht und erweitern somit die Erkenntnisse.

Der Autor spannt einen weiten Bogen vom „Spion des Kanzlers”- Stieber – bis zum vermeintlichen Ende des Kalten Krieges. Ein kompliziertes Unterfangen. Obwohl sich H. Wagner auf die deutschen Geheimdienste konzentriert, sind diese nicht isoliert von denen anderer imperialistischer Staaten darzustellen. Dies wird besonders deutlich bei der Behandlung der Angriffe gegen die Arbeiterbewegung und das konzertierte Vorgehen gegen Sowjet – Russland.

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Imperialistische Strategie gegen die Souveränität der Völker

Die Monroe-Doktrin

Als Geburtsurkunde der außenpolitischen Strategie des USA-Imperialismus können wir die sogenannte Monroe-Doktrin betrachten.

Sie beruht auf einem Diktat gegenüber allen Konkurrenten der USA, das der 5. Präsident der USA, James Monroe (Präsident von 1816 bis 1825) im Jahre 1823 verkündet hatte.

Monroe warnte damals vordergründig die europäischen Kolonialmächte davor, sich in die „Angelegenheiten der Neuen Welt“ einzumischen und drohte, derartige Aktivitäten würden von den USA als eine Gefahr für den Frieden und die Sicherheit der Vereinigten Staaten angesehen und entsprechende Reaktionen herausfordern.

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Mit und ohne Parteibuch

“junge Welt” vom 05.10.2013 / Inland / Seite 5/


Der Verfassungsschutz läßt seine braune Vergangenheit untersuchen. (Neo-)Naziskandale sind immer noch aktuell

Von Sebastian Carlens

Das Bundeskriminalamt, das Wirtschaftsministerium, das Auswärtige Amt – alle haben die ersten Jahre ihrer Existenz in der jungen BRD historisch aufarbeiten lassen. Neben der Frage, welche Rolle NSDAP-Parteigenossen beim Aufbau der Institutionen spielten, soll damit auch ein Schlußstrich gezogen werden: Schwieriger Start, vorbelastetes Personal, und doch ganz gut in der Demokratie angekommen, so die Quintessenz dieser Studien. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wollte bei so viel Aufklärungswillen nicht zurückstehen. Am Dienstag präsentierten in Berlin die Professoren Constantin Goschler und Michael Wala von der Ruhr-Universität Bochum nach gut zweijähriger Arbeit die Zwischenergebnisse ihres Forschungsvorhabens »Organisationsgeschichte des BfV 1950–1974«.

Als das Innenministerium am 1. November 2011 der Ruhr-Uni den Auftrag erteilte, die Frühgeschichte des Amtes »unter besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiter« zu untersuchen, ahnte wohl niemand, daß bald ganz andere Sorgen über die Inlandsspione hereinbrechen würden. Am 4. November wurde die Existenz des »Nationalsozialistischen Untergrundes« bekannt. Nur wenige Tage später liefen beim BfV die Aktenschredder heiß, später trat Heinz Fromm, der Präsident, zurück. Doch nicht die aktuellen Neonazi-, sondern die alten Naziverstrickungen stehen im Zentrum der Untersuchung, die sich wohlweislich auf die ersten 24 Jahre der Behörde beschränkte.

Im Vergleich zu den erwähnten Studien anderer Ämter ist das Zwischenergebnis halbwegs glimpflich: Etwa 13 Prozent des Personals des BfV hatte eine Nazivergangenheit – »eine gegenüber vergleichbaren Organisationen eher niedrige Zahl«, so Wala und Goschler. Erschwert wurde die Arbeit der Historiker durch die Geheimhaltungs- und Vertuschungsneigung des Dienstes, die auch nicht erst im Jahr 2011 einsetzte: Die Personaldatenbank mußte umständlich, etwa durch Auswertung von Röntgenreihenuntersuchungen und Personalratswahllisten, rekonstruiert werden. »Es läßt sich kein prägender Einfluß von Angehörigen des ehemaligen NS-Sicherheitsapparats ablesen«, bilanzierte BfV-Chef Hans-Georg Maaßen.

Zum Teil vielleicht deshalb, weil das Amt nicht konnte, wie es wollte: Bis 1956 hatten die westlichen Alliierten das letzte Wort bei allen Personalfragen. Dennoch gelang es Kräften aus dem Sicherheitsdienst der SS (SD) und der Gestapo, unter dem Dach der »Verfassungsschützer« weiterzumachen. Der kalte Krieg erforderte erfahrene Kräfte. Die »Verfolgung kommunistischer Aktivitäten« sei für das Amt »von Anfang an zentral« gewesen, so Goschler. Antikommunistisch qualifizierte Fachleute gab es aus der Zeit vor 1945 genug. Von gerade einmal 75 Mitarbeitern im Jahr 1950 wuchs das Amt innerhalb von 25 Jahren auf über 2000 Planstellen. Eine NSDAP-Mitgliedschaft galt für eine Karriere nicht als Hinderungsgrund. Gestalten wie Walter Odewald, der im zweiten Weltkrieg als deutscher Sipo-Chef von Paris die Marseiller Altstadt zerstören ließ, mußten zwar pro forma vom niedersächsischen Landesamt beschäftigt werden, wurden dann jedoch ans BfV »ausgeliehen«. Andere, wie der NS-Richter Hubert Schrübbers, gingen den direkten Weg: 1955 wurde er zweiter Präsident des Amtes. In der Spionageabwehr des Dienstes konnte sich eine Gestapo-Seilschaft breitmachen, berichtete Goschler. Und auch Günther Nollau, Schrübbers’ Nachfolger als Amtschef, hatte es, das NSDAP-Parteibuch.

Bis Ende 2014 werden Goschler und Wala noch zur BfV-Geschichte forschen. Ein grundsätzliches Problem im Ansatz der Studie wird bestehen bleiben: Als NS-Belastung zählen Tätigkeiten für SD, Gestapo und SS. Ausgeblendet bleiben, neben originär geheimdienstlichen Institutionen wie der »Geheimen Feldpolizei«, auch Staatsanwälte und Richter. Die unheimlichen Juristen, die bis 1945 exekutierten, administrierten nach 1945 im Westen schließlich bruchlos weiter, auch im BfV

Link zum Originalartikel in “junge Welt”

Hinweis: Buchempfehlung

siehe auch: ARD-Film vom 07.10.2013 – 23:30 Uhr