Von Hans Bauer*
Am 20. November 1945 wurde der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof (IMG) eröffnet. Ankläger waren die vier Alliierten Sowjetunion, Frankreich, Großbritannien und die USA. Grundlage war das Viermächteabkommen und das Kontrollratsgesetz Nr.10. Die Anklagen gegen die führenden Faschisten lauteten auf Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit. 19 der 24 Angeklagten wurden mit Urteilen vom 30.9./1.10. 1946 schuldig gesprochen; 12 wurden zum Tode, die übrigen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Das NSDAP-Führerkorps, die Gestapo, der SD und die SS wurden zu verbrecherischen Organisationen erklärt.
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