Meinungsfreiheit vs. Meinungsdiktatur

von Rechtsanwalt Hans Bauer

Nicht “Dialog statt Waffen”, sondern “Waffen statt Dialog” ist die Politik der deutschen Regierung. Dieser Kriegskurs erfordert Voraussetzungen und Bedingungen: Die Zustimmung des Volkes. Ein Großteil der Bevölkerung muss ihm folgen, zumindest keinen ernsthaften Widerstand leisten. Nun wissen wir, dass Teile der Bevölkerung Russland als den bösen Aggressor sieht und deshalb insbesondere Waffenlieferungen zustimmt (nur im Osten, dem ehemaligen Gebiet der DDR, ist die Forderung nach Verhandlungen, Frieden und Freundschaft mit Russland stärker, viele wollen außerdem Deutschland nicht als eine Art Wurmfortsatz der USA sehen).  Der zivile Widerstand gegen die Kriegspolitik wächst zwar, reicht aber noch nicht, um zur Souveränität, Vernunft und Umkehr zu zwingen.

Wie ist es gelungen, einen großen Teil der Menschen so “kriegsreif” zu machen? Die Antwort ist einfach: durch Gebrauch und Missbrauch aller staatlichen Gewalten – der Legislative, der Exekutive und der Jurisdiktion. Mit dem Ergebnis: Massenmanipulation, Einschüchterung, Verdummung. Nichts Neues. In Dimension und Intensität m. E. aber doch eine neue Qualität. Und dabei spielen die überwiegend abhängigen Medien – die sog. vierte Gewalt – eine entscheidende Rolle. Die Medien preisen den Kriegskurs und werben für ihn in der Öffentlichkeit, predigen Feindschaft im Stile faschistischer Vergangenheit. Durch Fälschungen und Verschweigen, durch spektakuläre Berichte und Bilder. Und sie unterdrücken und bedrohen Andersdenkende.

Das ist massiver Abbau demokratischer Rechte, vor allem der in Artikel 5 des GG formulierten Meinungs- Informations- und Pressefreiheit. Dabei gibt es zu diesem Grundrecht über Jahrzehnte beeindruckende Entscheidungen in der Rechtsprechung, vor allem des BVerfG:

1958: Die Meinungsfreiheit ist für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn sie ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Sie ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.

Auf diese grundlegende Entscheidung beziehen sich führende Juristen bis heute, wie der Ex-Verfassungsrichter Papier.

In einer anderen Entscheidung des BVerfG von 1970 wird betont, dass es kein Sonderrecht zur Einschränkung der Meinungsfreiheit gibt, ausgenommen, “wenn es sich gegen öffentliche Zustimmung zum nationalsozialistischen Regime” handelt.

Die deutsche Wirklichkeit spricht eine ganz andere Sprache.

Erinnert sei daran, dass Kulturschaffenden, Journalisten oder Wissenschaftlern Verträge gekündigt, Vorträge oder Auftritte verwehrt werden, weil sie sich nicht ausdrücklich gegen Russland bekennen oder der Inhalt ihrer Arbeit nicht deutscher Staatsräson entspricht.  So wie es jüngst geschah, dass in der Berliner “Brotfabrik” ein Film von Alina Lipp über die Lage im Donbass nicht aufgeführt werden konnte. Humanitäre Unterstützung für die Menschen im Donbass wird erschwert und verhindert, indem die Gemeinnützigkeit von Vereinen entzogen, Konten gekündigt, die Arbeit diffamiert und sogar kriminalisiert wird, wie es mit dem Verein “Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe” geschieht.

Friedensdemonstrationen werden Auflagen erteilt, die freie Meinungsäußerungen verbieten, so jüngst am 24. und 25. Februars in Berlin, wo ein umfassender Katalog von polizeilichen Verboten, von sowjetischen Fahnen bis zum Absingen von Liedern, unter Androhung von Strafen erlassen wurde.

Die ARD-Sendung “Fakt” hat die Erstunterzeichnerinnen des “Manifest für den Frieden” angeschrieben und sie keiner Abgrenzung gegen Rechts bezichtigt.

Erreicht und verschlimmert werden Druck und Zwang zu staatlich verordneten Verhaltensweisen durch Gesetzesverschärfungen und Strafverfolgungen wegen angeblicher Volksverhetzung und anderer Delikte. Strafverfahren gegen Berliner Friedensaktivisten und Antifaschisten, wie Heinrich Bücker und Bruno Mahlow, oder gegen die Kölnerin Elena Kolbasnikova, weil sie an einem sowjetischen Mahnmal im Ukraine-Krieg für Russland Partei ergriffen hatte, gehören inzwischen zum Alltag der sog. FdGO.

Gelingt es ausnahmsweise, staatliche Willkür durch eine Gerichtsentscheidung aufheben zu lassen, wie dem Schweizer Historiker Daniele Ganser eine Dortmunder Entscheidung durch das OVG Nordrhein-Westfalen, stürzt sich sofort die Meute der Medien auf den Vorgang und verleumdet den Wissenschaftler (die Veranstaltung findet am 27. 3. 23 vor ausverkaufter Westfalenhalle statt).

Deutschlandfunk und andere Öffentlich-Rechtliche heizen rund um die Uhr diese Atmosphäre von Hass, Hetze und Denunziation an.

Kritische Kanäle im Internet werden gesperrt.

Aber: Ohne Informationsfreiheit keine Meinungsfreiheit, keine Debattenkultur, in der sich Bürgerinnen und Bürger durch Information, Wissen, Streitgespräche und Abwägen unterschiedlicher Positionen eine Meinung bilden können.

Wie forderte das BVerfG 1958: Nicht mehr Verbote, sondern Einmischung, Teilnahme an Diskussionen und Diskurs.

Die Wahrheit heute ist: Wer eine abweichende Meinung äußert oder sich bei Ausübung bestimmter Funktionen und Tätigkeiten nicht dem staatlichen Meinungszwang unterwirft, muss mit Konsequenzen bis zu juristischen, auch strafrechtlichen rechnen.

Angesichts dieser gefährlichen Entwicklung fordert eine Initiative aus acht Personen, unabhängig von Parteien und Vereinen: “Meinungsfreiheit verteidigen!”, die von vierzig Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützt wird.

Unser Appell: Nutzt alle Möglichkeiten zur Verbreitung dieses demokratischen Anliegens. Nur ein aufgeklärter Bürger kann sachkundig entscheiden, was einem gerechten Frieden dient. Und die Politik zur Umkehr zwingen.

Hans Bauer Ist Vizepräsident des OKV (Ostdeutsches Kuratorium von Verbänden e.V.) und Vorsitzender der GRH (Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung)

Redebeitrag zur Konferenz des OKV (Ostdeutsches Kuratorium von Verbänden e.V.)
Dialog statt Waffen
überparteilich gegen den Krieg
Frieden mit Russland
am 27. März 2023 in Berlin

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