von Elias Conte
Kommunisten legen Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung des Paragrafen 130 ein – für die Meinungsfreiheit
Am 28. Juli haben Wera Richter, Patrik Köbele und Ralf Hohmann in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die seit 9. Dezember 2022 geltende Neufassung des Paragrafen 130 Absatz 5 Strafgesetzbuch (StGB) eingelegt. Das Zustandekommen des Gesetzes verstieß im Wege des „Omnibusverfahrens“ gegen die Teilhabe- und Kontrollrechte der Bundestagsabgeordneten. Als bewusst schwammig formulierte Strafnorm greift es zudem unmittelbar in den geschützten Bereich der Meinungsfreiheit ein. Die Beschwerde von Köbele, Richter und Hohmann rügt den Verstoß gegen Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz (GG) – Strafgesetze müssen inhaltlich ausreichend bestimmt sein – sowie die Verletzung des Kernbereichs der Meinungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 GG). Die drei Beschwerdeführer haben beantragt, das Gesetz für nichtig, zumindest aber für verfassungswidrig zu erklären. Die Nichtigkeit eines Gesetzes hat seine unmittelbare Aufhebung zur Folge. Ist es „nur“ unvereinbar mit dem Grundgesetz, gilt es einstweilen weiter, bis der Gesetzgeber die Norm innerhalb einer vom Verfassungsgericht gesetzten Frist neu fasst.
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