Stellungnahme zu einem Positionspapier des Bundesausschusses Friedensratschlag
Am 10. und 11. Dezember 2022 tagt der Bundesweite Friedensratschlag in Kassel. Dort geht es auch um die militärische Auseinandersetzung in der Ukraine. Im Positionspapier des Bundesausschusses Friedensratschlag vom Juni 2022 heißt es: „Die russische Regierung rechtfertigt ihren Krieg u.a. als kollektive Selbstverteidigung gegen den bevorstehenden Angriff der ukrainischen Truppen auf die Donbass-Republiken, mit denen sie sofort nach ihrer Anerkennung ein entsprechendes Hilfsabkommen unterzeichnet hatte. Diese Argumentation ist völkerrechtlich nicht haltbar, weil ein Ruf einer Volksgruppe nach militärischer Hilfe von außerhalb – so verständlich er auch sein mag – keinen Staat zum militärischen Eingreifen berechtigt. Dies könnte nur der UN-Sicherheitsrat autorisieren.“ Beim Lesen dieser Sätze drängt sich die Frage auf, ob deren Autoren damit die Friedensbewegung hinter der NATO-Propaganda versammeln wollen.
Von Klaus Hartmann
Die Donbass-Republiken entstanden, weil sie die Machtübernahme durch die NATO-gesteuerten „Euro-Maidan“-Putschisten auf ihrem Territorium nicht akzeptierten und verhindern wollten. Die Junta in Kiew hat darauf eine „antiterroristische Aktion“ ausgerufen und Truppen sowie neonazistische Einheiten gegen den Donbass in Marsch gesetzt. Dieser Aggression gegen die „eigene“ Bevölkerung fielen bis Anfang 2022 über 14.000 Menschen zum Opfer – in der großen Mehrheit Donbass-Bewohner und ethnische Russen. Der Krieg in der Ukraine begann also nicht im Februar 2022, sondern 2014, und Russland hat die Ukraine nicht „angegriffen“, sondern in einen schon acht Jahre dauernden Krieg eingegriffen. Wer schreibt, „Die russische Regierung rechtfertigt ihren Krieg …“, scheint der NATO-Propaganda zu folgen, denn „ihr“ Krieg ist das keineswegs.
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