Nur 13 Prozent waren alte Nazis

„Neues Deutschland” vom 04.10.2013

Von René Heilig

Bundesamt für Verfassungsschutz präsentiert sich in weißer Weste – fast zumindest

Zwei Historiker aus Bochum stellen dem Inlandsgeheimdienst einen Persilschein aus: Eine monokausal aus personellen »braunen Wurzeln« erklärte Geschichte und gesellschaftliche Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) greife offensichtlich zu kurz, lautet das Zwischenfazit ihrer Studie.

Der Begriff Persilschein hatte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Konjunktur in den Westzonen Deutschlands. Wollten belastete Regimediener die von den Alliierten eingesetzten Entnazifizierungskommissionen täuschen, dann besorgten sie sich bei Naziopfern oder -gegnern einen positiven Leumund. Und schon waren sie »reingewaschen«, bereit, neue tragende Ämter in Staat und Gesellschaft zu bekleiden.

So ähnlich läuft das noch immer. Seit November 2011 arbeiten Prof. Dr. Constantin Goschler und Prof. Dr. Michael Wala von der Ruhr-Universität Bochum an einem Forschungsprojekt zur »Organisationsgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz 1950-1975, unter besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiter in der Gründungsphase«.

Diese Woche nun stellten sie einen Zwischenbericht vor. Und der ist – der Verfassungsschutz kann’s brauchen – relativ positiv. Kernaussage: »Nur« für 205 Mitarbeiter der ersten Stunden waren Dokumente über eine NSDAP-Mitgliedschaft oder in anderen Nazi-Organisationen aufzutreiben. Das entspreche einem Anteil von 13 Prozent des Personals und sei gegenüber anderen Einrichtungen eine »eher niedrige Zahl«.

Folglich transportierten die Forscher, die nach einer Ausschreibung des Bundesinnenministeriums für den Job angestellt wurden, die Botschaft: Ein prägender Einfluss von früheren Mitgliedern des NS-Sicherheitsapparats auf die Arbeit der Behörde lässt sich nicht feststellen. Auch ein Vorwurf, der Dienst sei wegen seiner Vergangenheit gegenüber rechtsextremen Umtrieben blind, greife zu kurz.

Das könne man »nach bisherigem Stand« feststellen. Doch ihre statistische Fleißarbeit ist »nur mit großer Vorsicht zu genießen«, sagen die Professoren selbst. Weder sei es möglich, das BfV-Personal vollständig zu erfassen, noch alle Angaben über eine NS-Belastung vollständig zu recherchieren. Die Zahlen enthalten zudem feste und freie Mitarbeiter vom Präsidenten bis zur Putzfrau. Je nach Auswahl ergeben sich daher ganz unterschiedliche quantitative Aussagen, schränken die Forscher ein.

Zahlen allein sind wenig aussagekräftig. Zwar leistete sich der erst nach Gründung der Bundesrepublik entstehende Verfassungsschutz weniger belastete SS-Geheimdienstler als beispielsweise der als Organisation Gehlen gegründete BND. Doch das BfV stellte 1955 Hubert Schrübbers an seine Spitze. Der musste das Präsidentenamt dann 1972 wieder räumen, nachdem die DDR seine Tätigkeit als Nazi-Oberstaatsanwalt bekannt gemacht hatte.

Link zum Originalartikel in “Neues Deutschland” vom 04.10.2013

»Die Leipziger Richter müssen jetzt nachsitzen«

„junge Welt“ vom 10.10.2013 / Inland / Seite 2


Richterspruch aus Karlsruhe: Thüringens Oppositionsführer darf nicht vom Verfassungsschutz überwacht werden. Gespräch mit Bodo Ramelow

Interview: Peter Wolter
Bodo Ramelow ist Fraktionsvorsitzender der Partei Die Linke im thüringischen Landtag
Seit Jahren haben Sie darum gekämpft, daß die Verfassungsschutzämter Ihre Überwachung einstellen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat Ihnen gestern recht gegeben. Hat es Sie überrascht?

Es hat mich in der Tat überrascht, ich war darauf nicht vorbereitet. Ich war mir allerdings seit langem sicher, daß mir dieser Sieg irgendwann zuteil wird. Ich wurde 30 Jahre lang vom Verfassungsschutz beschnüffelt, habe 15 Prozesse geführt und zehn Jahre lang dagegen gekämpft. Immerhin habe ich jetzt die Genugtuung, daß alle Maßnahmen verfassungswidrig waren, die der Geheimdienst gegen mich ergriffen hat.

Welche Konsequenzen hat das Urteil jetzt?

Zunächst einmal die, daß der Fall zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig zurückverwiesen wurde. Die Herren in den roten Roben haben eine schallende Ohrfeige bekommen, sie haben jetzt die Chance, noch einmal über ihr früheres Urteil nachdenken zu können. Sie müssen nachsitzen. Ich werde also im Leipziger Gerichtsgebäude noch einmal in die Nähe des Dimitroff-Saals kommen. Damit werde ich für die dunklen Stunden entlohnt, die ich dort im Flur sitzen mußte, um auf das damalige Scheißurteil zu warten. Ich gehe davon aus, daß ich in Leipzig dieses Mal obsiegen werde, denn die von Karlsruhe aufgestellten Kriterien sind sehr eng gefaßt. Außerdem gibt es mindestens sechs weitere Klagen, die entscheidungsreif sind – unter anderem von den Bundestagsabgeordneten Petra Pau, Gesine Lötzsch und Dietmar Bartsch. Das Karlsruher Urteil muß auch für diese Fälle Entscheidungsgrundlage sein.

Und politische Konsequenzen?

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) muß dafür sorgen, daß jede Observation der Linkspartei und ihrer Fraktionen eingestellt wird. Sie muß die deutliche Ansage machen, daß es nach diesem Richterspruch keine Rechtfertigung mehr dafür gibt, in irgendeiner Form Daten, Fakten oder sonstige Informationen über Abgeordnete der Linken zu sammeln. Ich gehe noch ein Stück weiter: Die Bespitzelung aller Mitglieder meiner Partei ist einzustellen. Am skandalösesten verhält sich Bayern: Dort müssen Menschen, die in den öffentlichen Dienst wollen oder öffentliche Gelder beziehen, per Unterschrift bestätigen, daß sie nicht Mitglied der Linken sind. Für den Fall, daß Merkel nicht eingreift, wünsche ich mir, daß die neue Bundestagsfraktion meiner Partei alle juristischen Mittel prüft.

Es ist immer wieder zu beobachten, daß oberste Gerichte mit verfassungsrechtlichen Argumenten Urteile von Vorinstanzen kassieren. Haben Sie eine Erklärung, warum diese immer wieder in Sachen Grundrechte belehrt werden müssen?

Das ist Kalter Krieg – für viele Juristen steht der Feind nicht nur links, er muß auch mit allen Mitteln bekämpft werden. Rechts steht die pucklige Verwandtschaft, da geht eben hin und wieder etwas schief. Diese Haltung hat uns all das beschert, was im Moment unter der Überschrift »NSU« zu besichtigen ist. Als Linke müssen wir immer wieder betonen, daß die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik keinen Verfassungsrang hat, daß es völlig legitim ist, über Alternativen nachzudenken. Wie schon der Politikwissenschaftler Wolfgang Abendroth herausgearbeitet hat, werden linke Denkstrukturen in dieser Republik immer gleich unter Generalverdacht gestellt.

Wie ist das mit den Anwaltskosten? Die 15 Prozesse müssen Sie doch ein Heidengeld gekostet haben. Muß das alles vom Staat übernommen werden?

Einen Teil davon hat er schon bezahlt. Die Kosten der Prozesse, die ich in Thüringen geführt habe, wurden mit einer gemeinsamen Erklärung von der Landesregierung und mir aus der Welt geschafft – das Land bezahlt. Großen Dank schulde ich der Solidarität der Bundestagsfraktion und meiner eigenen Landtagsfraktion, anders hätte ich nicht so lange durchhalten können. Selbst wenn man so zäh ist wie ich, man muß auch den finanziellen Spielraum haben. Und deswegen sage ich, daß dieses Urteil nicht nur für mich selbst, sondern für uns alle wichtig ist.

 

Siehe auch: Pressestimme in “junge Welt”

Ramelow obsiegt gegen Verfassungsschutz

„junge Welt“ vom 10.10.2013 / Inland / Seite 1

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Inlandsgeheimdienst darf Thüringer Linken-Fraktionschef nicht mehr bespitzeln

Der Verfassungsschutz darf Abgeordnete aus dem Bundestag oder aus Landtagen in begründeten Ausnahmefällen überwachen. Im Fall des Linke-Politikers Bodo Ramelow erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die jahrelange Überwachung am Mittwoch jedoch für verfassungswidrig. Das Gericht hob damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf. Der Fraktionschef der Linkspartei im thüringischen Landtag hatte gegen die Überwachung selbst geklagt. Die obersten Richter begründeten ihre Entscheidung damit, daß Abgeordnete durch das sogenannte freie Mandat nach Artikel 38 Grundgesetz besonders geschützt seien. Durch die Sammlung und Speicherung von Daten durch den Verfassungsschutz werde darin massiv eingegriffen. »Dieser Eingriff kann im Einzelfall gerechtfertigt sein, unterliegt jedoch strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen.« Bei Ramelow sei dies nicht der Fall. Der 57jährige ist seit 1999 Abgeordneter. Mehrere Jahre lang war er auch Vize-Fraktionschef der Linkspartei im Bundestag. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt bereits seit 1986 eine Akte über ihn. Das Urteil betrifft auch andere Linke-Abgeordnete, die der Verfassungsschutz wegen vermeintlich extremistischer Bestrebungen im Visier hat. Die Parteivorsitzende Katja Kipping forderte die sofortige Einstellung der Beobachtung ihrer Partei durch den Verfassungsschutz. Das Bundesinnenministerium erklärte, Ramelow werde schon seit längerem nicht mehr vom Verfassungsschutz observiert. Der Geheimdienst beschränke sich inzwischen auf die »offen extremistischen Strukturen« innerhalb der Partei Die Linke wie etwa die »Kommunistische Plattform« und das »Marxistische Forum«. Bodo Ramelow teilte am Mittwoch mit, daß er mehr als 30 Jahre lang »ausspioniert und ausgeschnüffelt« worden sei. Er bedankte sich bei allen, die ihn im Kampf gegen die staatliche Überwachung unterstützt hatten. (Reuters/dpa/jW)

Rezension zu “Der Krieg der deutschen Geheimdienste gegen den Osten seit 1917” von Helmut Wagner

Die Welt der Geheimdienste – Ihre gestaltenden Aktivitäten in der Geschichte des 20. Jahrhunderts

Der Autor, Helmut Wagner, ein ehemaliger Mitarbeiter der Hauptabteilung II des MfS (Spionageabwehr) hat im Ergebnis umfangreicher Recherchen die Bedeutung, Aufgaben, Ziele, Erfolge und Niederlagen des Agierens verschiedener Geheimdienste im Verlaufe des 20. Jahrhunderts dargelegt.

Es ist eine gelungene und lesenswerte Zusammenfassung bereits bekannter, aber auch neu erarbeiteter Fakten, Erkenntnisse, Interpretationen über die Aktivitäten der Geheimdienste in Ost und West. Dem an Geschichte interessierten Leser sind sicher eine ganze Reihe der geschilderten geheimdienstlichen Vorgänge aus der Literatur bekannt. Dennoch erscheinen sie zum Teil in anderen Zusammenhängen, Bezügen, verschiedentlich auch in einem anderen Licht und erweitern somit die Erkenntnisse.

Der Autor spannt einen weiten Bogen vom „Spion des Kanzlers”- Stieber – bis zum vermeintlichen Ende des Kalten Krieges. Ein kompliziertes Unterfangen. Obwohl sich H. Wagner auf die deutschen Geheimdienste konzentriert, sind diese nicht isoliert von denen anderer imperialistischer Staaten darzustellen. Dies wird besonders deutlich bei der Behandlung der Angriffe gegen die Arbeiterbewegung und das konzertierte Vorgehen gegen Sowjet – Russland.

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Imperialistische Strategie gegen die Souveränität der Völker

Die Monroe-Doktrin

Als Geburtsurkunde der außenpolitischen Strategie des USA-Imperialismus können wir die sogenannte Monroe-Doktrin betrachten.

Sie beruht auf einem Diktat gegenüber allen Konkurrenten der USA, das der 5. Präsident der USA, James Monroe (Präsident von 1816 bis 1825) im Jahre 1823 verkündet hatte.

Monroe warnte damals vordergründig die europäischen Kolonialmächte davor, sich in die „Angelegenheiten der Neuen Welt“ einzumischen und drohte, derartige Aktivitäten würden von den USA als eine Gefahr für den Frieden und die Sicherheit der Vereinigten Staaten angesehen und entsprechende Reaktionen herausfordern.

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