Strategien gegen die BRICS

Berlin diskutiert Umgang mit den erstarkenden BRICS. Diese nehmen sechs neue Mitglieder auf, verankern sich intensiv in Nah- und Mittelost und schwächen die Stellung des US-Dollar.

JOHANNESBURG/BERLIN (Eigener Bericht) – Berlin diskutiert über Reaktionen auf den Einflussgewinn des BRICS-Bündnisses nach dessen erfolgreichem Gipfel vergangene Woche in Johannesburg. Der Versuch des Westens – auch der Bundesregierung –, einen Keil in das Bündnis zu treiben, ist gescheitert: Der Gipfel brachte trotz der Auseinandersetzungen um die Teilnahme des russischen Präsidenten Wladimir Putin zwei wichtige Fortschritte. Zum einen nehmen die BRICS zum 1. Januar 2024 sechs neue Mitgliedstaaten auf, darunter die vier stärksten Mächte im Nahen und Mittleren Osten, wo sich der Einfluss des Westens spürbar reduzieren wird. Der Anteil des Bündnisses an der globalen Wirtschaftsleistung wird sich von etwa 25 auf rund 37 Prozent erhöhen. Zudem werden die BRICS-Staaten ihren Handel noch stärker als bisher vom US-Dollar auf nationale Währungen umstellen, vermutlich auch den saudischen, emiratischen und iranischen Ölhandel; dies wird die globale Bedeutung der US-Währung schrittweise reduzieren. Berliner Regierungsberater dringen darauf, gegenüber den BRICS von der Spaltungs- zu einer Einbindungsstrategie überzugehen, um einen weiteren Einflussverlust des Westens zu verhindern.

Der BRICS-Gipfel in Johannesburg

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Niger – Übergang zu neuer Souveränität oder neokoloniale Einmischung nach bekanntem Muster?

Von Pierre Lévy

Die Drohungen einiger ECOWAS-Staaten, auf den Machtwechsel in Niger mit einer Militärintervention zu reagieren, ist noch nicht vom Tisch. Im Westen sähe man einen solchen Einmarsch sicher gern, doch hinter den Kulissen regt sich Widerstand selbst bei den Nachbarn Nigers, die nach außen hin ein militärisches Eingreifen befürworten.

Werden die Nachbarländer militärisch in Niger eingreifen? Diese Drohung wurde am 31. Juli von der ECOWAS (Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten) ausgesprochen, fünf Tage nachdem eine Junta unter der Führung von General Tchiani die Macht in der Hauptstadt Niamey übernommen hatte. Eine Bedrohung, die von Paris unterstützt wird, das zwar nicht zu offensichtlich in Erscheinung treten möchte, aber befürchtet, die französischen Truppen vor Ort – etwa 1.500 Mann sowie schweres und hochentwickeltes Material und Ausrüstung – abziehen zu müssen.

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Wer gefährdet den Frieden?

Von Hans Bauer

Diffamierung, Zensur und Strafverfolgung treffen Kriegsgegner. Dabei sitzen die Volksverhetzer im Bundestag

Wer Zweifel an der Politik der deutschen Machthaber öffentlich äußert, hat keine guten Karten. Schlimmer ist es, Ursachen und Anlass des Ukraine-Krieges anders zu sehen als amtlich verordnet. Die offiziellen Reaktionen reichen von Diffamierung über berufliche Nachteile bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen. Das Bundeskriminalamt meldete 2.821 Straftaten allein für 2022, die in direktem Zusammenhang mit dem Krieg standen. Explodiert ist die Anzahl von Ermittlungen nach Paragraf 140 Strafgesetzbuch (Billigung von Straftaten) mit 1.169 Fällen.

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Weg mit dem Maulkorb für Kriegsgegner

von Elias Conte

Kommunisten legen Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung des Paragrafen 130 ein – für die Meinungsfreiheit

Am 28. Juli haben Wera Richter, Patrik Köbele und Ralf Hohmann in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die seit 9. Dezember 2022 geltende Neufassung des Paragrafen 130 Absatz 5 Strafgesetzbuch (StGB) eingelegt. Das Zustandekommen des Gesetzes verstieß im Wege des „Omnibusverfahrens“ gegen die Teilhabe- und Kontrollrechte der Bundestagsabgeordneten. Als bewusst schwammig formulierte Strafnorm greift es zudem unmittelbar in den geschützten Bereich der Meinungsfreiheit ein. Die Beschwerde von Köbele, Richter und Hohmann rügt den Verstoß gegen Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz (GG) – Strafgesetze müssen inhaltlich ausreichend bestimmt sein – sowie die Verletzung des Kernbereichs der Meinungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 GG). Die drei Beschwerdeführer haben beantragt, das Gesetz für nichtig, zumindest aber für verfassungswidrig zu erklären. Die Nichtigkeit eines Gesetzes hat seine unmittelbare Aufhebung zur Folge. Ist es „nur“ unvereinbar mit dem Grundgesetz, gilt es einstweilen weiter, bis der Gesetzgeber die Norm innerhalb einer vom Verfassungsgericht gesetzten Frist neu fasst.

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Die andere Staatsräson

Die Bundesrepublik macht sich für die Verfolgung von Kriegsverbrechen in aller Welt stark – während sie jahrzehntelang für Strafbefreiung für deutsche Kriegsverbrecher im Ausland kämpfte.

BONN/BERLIN (Eigener Bericht) – Während die Bundesrepublik sich als Vorkämpferin gegen Kriegsverbrechen in aller Welt inszeniert, hat sie sich jahrzehntelang für Strafbefreiung für deutsche Kriegsverbrecher im Zweiten Weltkrieg stark gemacht. Dies belegen geschichtswissenschaftliche Untersuchungen im Detail. Erst vor wenigen Tagen ist in Bremen ein Syrer festgenommen worden, dem vorgeworfen wird, als Anführer einer Miliz Menschen gefoltert und misshandelt zu haben. Berlin dringt zudem darauf, angebliche oder tatsächliche russische Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg strafrechtlich zu ahnden. Ganz im Gegensatz dazu setzten sich sämtliche Regierungen der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis 1989 konsequent für die Freilassung deutscher Kriegs- und anderer NS-Verbrecher im westlichen Ausland ein. Der Historiker Felix Bohr zeichnet dies in seinem Buch „Die Kriegsverbrecherlobby: Bundesdeutsche Hilfe für im Ausland inhaftierte NS-Täter“ am Beispiel deutscher Kriegsverbrecher in Italien und in den Niederlanden nach. Der staatliche Einsatz für Kriegs- und NS-Verbrecher wurde demnach von allen größeren Parteien im Deutschen Bundestag mitgetragen und gehörte „bis 1989 zur bundesdeutschen Staatsräson“.

Kirchliche Vertretung

Nach der Befreiung vom Faschismus im Mai 1945 zerschlugen die Alliierten die deutschen Staatsstrukturen. Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa übernahmen daraufhin zunächst „Bischöfe und Pfarrer […] quasistaatliche Hilfsfunktionen“.[1] In diesem Rahmen bemühten sie sich unter anderem darum, die wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschheit verurteilten Deutschen in Ost- und Westeuropa sowie in den verschiedenen Besatzungszonen Deutschlands und Österreichs zu betreuen. Nach den beispiellosen Verbrechen des deutschen Faschismus hatten die Siegermächte rund 97.000 Deutsche und Österreicher verurteilt.[2]

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