Von Thomas Röper
Der 20. Mai markiert das endgültige Ende des sogenannten Rechtsstaats in der EU, denn die Verhängung von Sanktionen gegen einen deutschen Staatsbürger bedeutet die Aufhebung seiner Bürgerrechte ohne Vergehen, Anklage und Gerichtsurteil De facto wurde ein Berufsverbot und eine Enteignung beschlossen.
Es hat sich bestätigt, dass die EU Thomas Röper (also mich, den Betreiber des Anti-Spiegel) auf die 17. EU-Sanktionsliste gesetzt hat. Diese Sanktionen bedeuten laut dem „BESCHLUSS (GASP) 2024/2643 DES RATES“ der EU erstens, dass ich nicht mehr in EU-Länder einreisen darf. Für die Regelung gibt es eine Ausnahme, die lautet, dass die Bundesrepublik Deutschland selbst entscheiden darf, ob ich noch nach Deutschland einreisen darf. Für alle anderen EU-Staate gilt für mich nun eine Einreisesperre.
Zweitens bedeutet das für mich laut dem Beschluss:
„Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum (von Thomas Röper) stehen oder von (Thomas Röper) gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.“
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